Golfplatz Kramsach: Sagt neues Gesetz "Ja" oder "Nein"?

Ob in Zukunft bei Kramsach Golf gespielt werden kann, liegt an der Auslegung von Raumordnung und Naturschutz.
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  • Ob in Zukunft bei Kramsach Golf gespielt werden kann, liegt an der Auslegung von Raumordnung und Naturschutz.
  • hochgeladen von Sebastian Noggler

KRAMSACH. In der dieswöchigen Sitzung der Tiroler Landesregierung wurden die raumordnerischen Anforderungen für Golfplatzprojekte geändert. Die Meinungen von VP-Bezirksobmann Margreiter und der Grünen Bezirkssprecherin Schreyer klaffen in Bezug auf den geplanten Golfplatz in Breitenbach und Kramsach allerdings weit auseinander.

„Damit werden in Zukunft Trockenmoore kein Ausschlussgrund mehr sein“, berichtet der Breitenbacher Bürgermeister und Landtagsabgeordnete Alois Margreiter (ÖVP). „Mit der Konzeptänderung, für die ich mich intensiv beim zuständigen Landesrat Johannes Tratter eingesetzt habe, ist eine Sonderflächenwidmung für das Golfplatzprojekt Kramsach-Breitenbach nun möglich“, freut er sich über die Entscheidung der Landesregierung.
Die "auf dem Papier vorhandene Moorfläche, die mit freiem Auge gar nicht als solche zu erkennen ist", so die ÖVP in einer Aussendung, wird seit Jahrzehnten landwirtschaftlich genutzt. „Bei aller Liebe für den Umweltschutz: Niemand konnte verstehen, wie ein seit Jahrzehnten totes Moor ein für die Region so wichtiges Projekt unmöglich machen kann“, meint Margreiter. Mit der Änderung hat sich für ihn "nun endlich der Hausverstand durchgesetzt".

Regierungspartner sieht das anders

Die Grünen Bezirkssprecherin Nicole Schreyer, sie war Verhandlungskoordinatorin für das "Raumordnungsprogramm für Golfplätze", sieht das im Programm vorgeschriebene Verschlechterungsverbot nicht vereinbar mit einer Golfplatznutzung. "Ich bin davon überzeugt, dass das Golfplatzprojekt Breitenbach-Kramsach auch mit dem neuen Raumordnungsprogramm für Golfplätze nicht umsetzbar ist. Die Trockenmoorflächen bestehen aus meterhohem Torf der außerdem eine beträchtliche Menge CO2 speichert und sind renaturierbar. Für eine Golfplatznutzung ist diese Torfschicht viel zu nass und müsste massiv verändert werden, was mit dem Verschlechterungsverbot zur derzeitigen Nutzung nicht vereinbar ist. Auch gibt es an dem Standort zahlreiche Feuchtwiesen die nach dem Naturschutzgesetz geschützt sind", so Schreyer, die hinzufügte: "Es ist dort vor allem im Westbereich so extrem feucht, mit zwei bis drei Meter tiefen Entwässerungsgräben, dass dort meiner und auch naturschutzfachlicher Meinung nach der Boden zu nass ist für eine Golfplatznutzung und ein Bodenaustausch durchgeführt werden müsste, also auf keinen Fall vereinbar mit der Vorgabe, dass es bei der Nutzung als Golfplatz zu keiner Verschlechterung hinsichtlich der Renaturierungsfähigkeit gegenüber der bisherigen rechtmäßigen Nutzung kommen darf."

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