Lärmschutz
Grüne orten "Widmungstrick" in Wörgl

Die Wörgler Grün-Gemeinderäte Christine Mey und Richard Götz fordern von der ÖBB die Schließung der Lärmschutzlücke in Bahnhofsnähe durch Errichtung von durchgehenden Lärmschutzwänden. | Foto: Veronika Spielbichler
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  • Die Wörgler Grün-Gemeinderäte Christine Mey und Richard Götz fordern von der ÖBB die Schließung der Lärmschutzlücke in Bahnhofsnähe durch Errichtung von durchgehenden Lärmschutzwänden.
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Wörgler Grüne  kritisieren vermeindlichen "Widmungstrick"
und fordern von der ÖBB die Schließung der Lärmschutzlücke bei Hauptbahnhof in Wörgl. 

WÖRGL (vsg/red). Die Wörgler Grünen pochen auf die Errichtung einer durchgehenden Lärmschutzwand entlang der Gleisanlagen. Anlass dafür ist die Schallschutzlücke westlich des Wörgler Bahnhofes. Harte Kritik hagelt es auch für die Mehrheitsentscheidung im Gemeinderat, ein Wohnbauprojekt der Neuen Heimat direkt neben den Gleisen mittels „Widmungstrick“ zu ermöglichen. Da die Lärmwerte für Wohngebiet nicht eingehalten werden können, wurde „Gemischtes Wohngebiet“ gewidmet.
„Die Gemeinde hat mit dieser Widmung ihren Hebel für guten Lärmschutz aus der Hand gegeben“, kritisiert Grün-Gemeinderat Richard Götz. Er sieht weiterhin Handlungsbedarf, da der Bahnverkehr in den nächsten zehn Jahren massiv zunehmen werde. Vor allem der lärmintensive Gütertransport in der Nacht sei auch schon jetzt ein Problem. „Wir wissen, dass schon jetzt Anrainer-Beschwerden vorliegen“, verweist Götz auf bestehende Wohnanlagen in unmittelbarer Bahnhofsnähe.

Durchgehende Lärmschutzwand fehle

Der Rest von Wörgl sei durch Lärmschutzmauern bereits hermetisch abgeriegelt. Was fehlt, sei eine durchgehende Lärmschutzwand vom Hauptbahnhof Richtung Westen auf einer Länge von rund 200 Metern. Warum diese Lücke nicht geschlossen werde, fragt sich Grün-GR Christine Mey. Sie unterstreicht die Kritik an der Widmung, die Wohnbau auf dem ehemaligen Bahngelände, das von der NHT gekauft wurde, zulässt. „In Zeiten wie diesen sollte man keinen Wohnbau machen, der gesundheitsschädlich ist“, so Mey.
Die ÖBB stehe indes laut den Grünen auf dem Standpunkt, dass der Lärm innherhalb der Toleranzgrenzen sei und somit keine Notwendigkeit für eine derartige Maßnhame bestehe.
Die Wörgler Grünen fordern von der Bundesbahn, „den Lärmschutz durch die Errichtung einer durchgehenden Lärmschutzwand zu optimieren“. Zudem lehne man „Widmungstricks im ohnehin lärmgeplagten Inntal auf Kosten zukünftiger Mieter strikt ab.“

Wechner: "nach Vorgaben gehandelt"

Wörgls Bürgermeisterin Hedi Wechner äußerte sich zum Sachverhalt in einer Stellungnahme: "Grundsätzlich ist in diesem Fall anzumerken, dass die ÖBB dieses Grundstück verkaufen wollen. Da die NHT für dieses Grundstück Interesse bekundete, bemühte sich die ÖBB um eine Widmungsänderung, um einen Wohnbau zu ermöglichen. Und zwar von Freiland in zu bebauendes Areal. Dies wurde durch die Widmung 'Allg. Mischgebiet' in diesem Bereich ermöglicht. Einhergehen damit richtigerweise auch höhere Lärmwerte. Deshalb wurden in der Widmung textliche Festlegungen aufgenommen, die gewährleisten, dass entsprechende Lärmschutzmaßnahmen umzusetzen sind."
Konkret seien die vier Lärmschutzmaßnahmen laut Wechner: ein vorgeschobener Laubengang, eine Ausrichtung der Wohneinheiten in Richtung Süden, flankierende Lärmschutzwände an den Balkonen und Lärmschutzfenster ost- und westseitig des Gebäudes. Die Umwidmung von Freiland in Mischgebiet sei geschehen, weil "sämtliche ÖBB-Gleiskörper und angrenzende Grundstücke, die der ÖBB gehören, Freilandwidmungen besitzen". Die Lärmwerte seien mit zugelassenen Lärmwerten von 55 dB in der Nacht um 5 dB höher als bei einer Wohngebietswidmung. "In diesem Fall wurde nicht getrickst, sondern streng nach gesetzlichen Vorgaben gehandelt", sagt Wechner.
Die NHT weist in einer Stellungnahme darauf hin, dass noch keine Einreichplanung vorliege, und man deswegen auch nicht sagen könne, welche Maßnahmen gegen den Lärm getroffen werden. Zudem habe die NHT "keinerlei Einfluss auf die Widmungen der Stadtgemeinde Wörgl bzw. deren Hintergründe".

ÖBB: Maßnahmen "abgearbeitet"

Auch die ÖBB äußerte sich in einer Stellungnahme zu der Causa: "Im Rahmen der so genannten lärmtechnischen Sanierung von Eisenbahn-Bestandsstrecken wurden von den ÖBB gemeinsam mit dem Bund, Ländern und Gemeinden aufgrund umfassender Lärmschutzmessungen ein Lärmschutzkataster erstellt und daraus abgeleitet zahlreiche Lärmschutzwände errichtet. Diese Maßnahmen sind im Wesentlichen alle abgearbeitet und erledigt. Seit 1993 gibt es österreichweit eine einheitliche Regelung: Bei Gebäuden, die nach diesem Datum errichtet wurden bzw. werden liegt die Zuständigkeit und finanzielle Verantwortung allfälliger Lärmschutzmaßnahmen im Wirkungsbereich des Errichters und nicht der ÖBB. Auf Widmungen nimmt die ÖBB als Verkäufer von Grundstücken keinen Einfluss und kann das auch gar nicht."

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