Kufstein
Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen im Kaisertal ein

Die Ermittlungen rund um die Causa "Güllegrube Hechleitalm" hat die Staatsanwaltschaft Innsbruck nun eingestellt.  | Foto: Wagner/BB Archiv
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Nach Niederlegung der Nachforschungen im Kaisertal: OGF zeigt sich weiterhin skeptisch und will auf naturschutzrechtliches Gutachten der BH Kufstein warten. 

KUFSTEIN, INNSBRUCK (bfl). Das Ende der Ermittlungen kam so schnell wie deren Aufnahme: Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat nun entschieden, das Verfahren in der Causa "Güllegrube Hechleitalm" einzustellen. 
Erst am 19. Jänner hatte diese das Landeskriminalamt damit beauftragt, in dieser Angelegenheit zu ermitteln. Nachgegangen ist man der Frage, ob beim Abriss der Hechleitalm im Kaisertal im Jahre 2019, wie vorgeworfen, mehrere tausend Liter Gülle nicht fachgerecht entsorgt wurden. Dies nachdem Vorwürfe laut geworden waren, dass diese in den vorbeiführenden Bach geschüttet wurden (die BEZIRKSBLÄTTER berichteten). Ermittelt wurde dabei gegen Unbekannt. 

Verfahren wurde eingestellt

Nun hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt. Warum, erklärte Staatsanwalt Hansjörg Mayr, Leiter der Medienstelle der Staatsanwaltschaft Innsbruck, auf Anfrage der BEZIRKSBLÄTTER: "Weil sich – egal ob und von wem, wann Gülle ausgebracht wurde – nicht mehr beweisen lässt, dass es zu einer Gefahr für den Tier- oder Pflanzenbestand in erheblichem Ausmaß oder zu einer lange Zeit andauernden Beeinträchtigung des Tier- oder Pflanzenbestandes gekommen ist." Man geht also nach den Ermittlungen davon aus, dass der zur Anzeige gebrachte Gülleeintrag "kein solches Ausmaß erreichte", dass dadurch eine lange Zeit andauernde Verschlechterung des Zustands eines Gewässers oder des Bodens hätte entstehen können.
Kriterium für eine Gefahr in erheblichem Ausmaß ist neben der Menge der Gülle, die sich nicht mehr feststellen lässt, unter anderem auch die Frage, wo die Gülle eingebracht wurde, die Intensität, die ökologische Bedeutung des allenfalls gefährdeten Tier- oder Pflanzenbestandes oder die räumliche Ausdehnung, so Mayr.

OGF: Bedeutet nicht, dass nichts Illegales passiert ist

Für das Offene Grüne Forum Kufstein (OGF) ist dies jedoch noch nicht Grund genug davon auszugehen, dass es keine Straftat gegeben habe. Das OGF teilte in einer Presseaussendung mit, dass man zur Kenntnis nehme, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren im Kaisertal (zum Ableiten von Gülle), eingestellt hat. „Wie Bürgermeister Krumschnabel in der Gemeinderatssitzung vom 3. Februar 2021 schon angemerkt hat, bedeuten Ermittlungen nicht zwingend, dass etwas Illegales passiert ist. Die Einstellung eines Verfahrens bedeutet aber genauso wenig, dass nichts Strafbares in Bezug auf die tausenden Liter Gülle, passiert ist,“ sagt Victoria da Costa. OGF Sprecher Fiesel führt zusätzlich an: „Das naturschutzrechtliche Gutachten der BH Kufstein, um die vermeintlich illegale Verbreiterung des Bödenwaldwegs ist noch ausständig. Daran werden wir ebenfalls messen, ob es im Kaisertal mit rechten Dingen zugeht,“ so Fiesel abschließend.

Krumschnabel hat Einstellung erwartet

Kufsteins Bürgermeister Martin Krumschnabel hat sich die Niederlegung indes erwartet: "Ich habe mir eine Einstellung des Verfahrens erwartet, weil ich unseren Mitarbeitern geglaubt habe und auch den Bildbeweisen", so Krumschnabel. Die Stadtwerke seien hier auch nie Beschuldigte gewesen. Wenn dann wäre dies laut Krumschnabel eine Person gewesen, die die Grube abgerissen hätte, obwohl sie voll Gülle war. Das sei nie geschehen und dazu habe es auch nie einen Auftrag gegeben. Daher sei es falsch, dass nur deshalb kein Verfahren gegen die Stadtwerke laufen würde, "weil das alles schon so lange her sei und der Schaden nicht mehr beweisbar wäre", erklärt der Bürgermeister. "Jetzt wäre es hoch an der Zeit, dass sich Obermüller und DaCosta entschuldigen, weil sie unseren Mitarbeitern nicht geglaubt haben und deren Ruf aufs Spiel setzten", so Krumschnabel abschließend.

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