Aktion 20.000: 18 Monate anstellen ohne Lohnkosten
Gemeinden, Gemeindenahe Betriebe und gemeinnützige Vereine können via AMS und "GemNova" Stellen an Langzeitarbeitslose Über-50-Jährige vergeben und zahlen bis Juni 2019 weder Gehalt noch Lohnnebenkosten selbst.
BEZIRK (nos). "Wir können den Gemeinden und Vereinen ein attraktives Angebot machen", erklärte AMS-Leiter Hans-Jörg Steinlechner am 14. Dezember den versammelten Gemeindevertretern aus dem Bezirk, darunter auch einige Bürgermeister. Die "interessante Geschichte ohne Risiko für Gemeinden und Verein", so Steinlechner und seine Stellvertreterin Margit Exenberger, ist die Umsetzung der "Aktion 20.000" in allen Tiroler Bezirken mit Beginn des Jahres 2018. In der Stadt Innsbruck und dem Bezirk Innsbruck-Land, den Pilotregionen, läuft die Aktion bereits seit Juli 2017 – durchaus erfolgreich, wie Hubert Weber, Bereichsleiter der kooperierenden "GemNova Personalmanagement GmbH" berichten konnte. 72 Personen konnte "GemNova" dort seit Juli vermitteln.
Die Bundesregierung hat auf gemeinsamen Vorschlag von Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck und Sozialministerin Beate Hartinger-Klein per Umlaufbeschluss die Redimensionierung des „Beschäftigungsbonus“ sowie die „Beschäftigungsaktion 20.000“ beschlossen. Anträge zum „Beschäftigungsbonus“, die seit 1. Juli 2017 in der aws eingelangt sind und die noch bis zum 31. Jänner 2018 in der aws einlangen, werden von der aws bearbeitet. "Im Sinne einer umfassenden Neuausrichtung der Arbeitsmarktpolitik soll der Fokus auf bestehenden Qualifizierungsmaßnahmen liegen", so der Pressesprecher von Bundeskanzler Sebastian Kurz (VP).
177 Kandidaten im Bezirk
Zielgruppe der Aktion sind einerseits Gemeinde und Vereine, die freie Stellen zu besetzen haben und andererseits Menschen im Alter über 50 Jahren, die seit mindestens einem Jahr als Arbeitssuchend beim AMS vorgemerkt sind. Im Bezirk Kufstein seien dies aktuell 62 Frauen und 115 Männer. Zumeist sei die lange Arbeitslosigkeit mit gesundheitlichen Problemen verbunden, erklärte Exenberger, allerdings ließen sich auch bei Einschränkungen oft passende Arbeitsplätze finden. "Je genauer die Stellenbeschreibung ist, desto gezielter können wir suchen", so Exenberger.
Jedenfalls sollen Gemeinden, gemeindenahe Betriebe oder gemeinnützige Vereine offene Stellen, also den Personalbedarf, ans AMS einmelden, von dort gäbe es dann Rückmeldung über die Zahl der passenden Bewerber, auch mit beruflichem Werdegang und Wohnort, denn wie sich in der Präsentation zeigte, legen gerade die Bürgermeister besonderen Wert darauf, "eigene" Leute im Ort zu beschäftigen. Von Seiten des AMS und der "GemNova" ist der Wohnort ein Entscheidungskriterium aber kein Hindernis: "Wenn jemand in Innsbruck lebt und gerne in Kufstein arbeiten möchte, ist das für uns auch kein Problem, da wird's auch an den Fahrkosten nicht scheitern", so Weber.
Die "GemNova Personalmanagement GmbH" arbeitet eng mit dem Land Tirol und dem AMS zusammen. Dabei tritt "GemNova" als Vermittler auf, sofern die Gemeinden als Dienstgeber fungieren. Die GmbH kann aber auch als "Personaldienstleister" fungieren, also selbst "dazwischengeschaltet" als Dienstgeber auftreten. Damit können die Stellen, sie müssen mindestens 30h/Woche umfassen, auch zwischen verschiedenen Trägern aufgeteilt werden, wie Weber ausführte. Vorteilhaft sei das auch gerade für Gemeinden, die für Personalentscheidungen beispielsweise den Gemeinderat befassen müssten, so Weber. Mit dem Zwischenschritt über "GemNova" sei dies oft nicht notwendig. Zudem betreue und qualifiziere "GemNova" die Teilnehmer, im Gegenzug dafür wird eine Verwaltungskostenpauschale und die Refundierung der Kommunalsteuerabgabe ("Ab dem siebten Monat ein Durchläufer") fällig – rund 96 Euro pro Monat und Teilnehmer.
Aktuell seien etwa die Hälfte der vermittelten Kräfte in den Pilotregionen direkt über die Gemeinden und Vereine, die andere Hälfte über "GemNova" angestellt. "Wir sind in der Abwicklung total flexibel", erklärte Weber weiter, "und wir haben dann das Dienstgeberrisiko".
Die Förderperiode der Aktion startet mit 1.1. 2018 und endet mit 30.6. 2019. In diesem Zeitraum erhalten Gemeinden und gemeindenahe Einrichtungen 100 Prozent des monatlichen Bruttolohns plus 50 Prozent Pauschale für Lohnnebenkosten als Förderung. 800 Arbeitsplätze für Langzeitarbeitslose über 50 Jahren sollen damit entstehen. Die Beihilfe kann Tirolweit für die Dauer des Arbeitsverhältnisses und maximal bis 30.6.2019 gewährt werden. "Die Aktion ist gestartet, die Mittel sind freigegeben, wir gehen davon aus, dass wir das Programm umsetzen sollen und das wollen wir auch", meinte Exenberger zur Zukunftsperspektive der "Aktion 20.000" unter der kommenden Bundesregierung.
So läuft die Aktion 20.000
Wie komme ich als Stadt oder Gemeinde durch die GemNova Personalmanagement GmbH an eine/n Mitarbeiter/in aus der Aktion 20.000?
Die Stadt/Gemeinde...
- ermittelt innerhalb der verschiedensten Abteilungen den Bedarf an neuen MitarbeiterInnen.
- meldet diesen Bedarf anhand eines Anforderungsprofils an die GemNova Personalmanagement GmbH.
- unterzeichnet im Falle von Anstellungen den Kooperationsvertrag mit der GemNova Personalmanagement GmbH.
Die GemNova Personalmanagement GmbH...
- sichtet in Zusammenarbeit mit dem AMS die förderbaren BewerberInnen.
- führt die Erstgespräche durch.
- übermittelt geeignet scheinende Kandidatenprofile den jeweiligenEntscheidungsträgern bei Städten/Gemeinden.
- stimmt Vorstellungsgespräche mit den Entscheidungsträgern ab.
- erstellt im Falle einer Anstellung die Dienstverträge.
- erledigt die Anmeldung beim Sozialversicherungsträger.
- führt die monatlichen Lohnabrechnungen und -auszahlungen durch.
- wickelt sämtliche Behördenmeldungen und Abgabenzahlungen ab.
- betreut die vermittelte Person, als Dienstgeber, während der Dienstverwendung.
- sorgt für eine ständige Aus- und Weiterbildung.
- vermittelt nach Möglichkeit Im Falle einer längeren Unterbrechung durchKrankenstände einen Ersatz.
Was kostet mich als Stadt oder Gemeinde ein/e Mitarbeiter/in aus der Aktion 20.000?
Die "GemNova Personalmanagement GmbH" verrechnet, basierend auf abgeschlossenem Kooperationsvertrag:
Für Städte und Gemeinden (excl. Mwst.)
Als Dienstleistungs- und Verwaltungskostenbeitrag: 80 Euro pro Dienstnehmer/Monat
Die Refundierung der gesetzlichen Kommunalsteuer: 3 Prozent der Berechnungsgrundlage/Monat
Für gemeindeähnliche Einrichtungen (excl. Mwst.)
Als Dienstleistungs- und Verwaltungskostenbeitrag: 80 Euro pro Dienstnehmer/Monat
Die Refundierung der gesetzlichen Kommunalsteuer: 3,5 Prozent der Berechnungsgrundlage/Monat
In welchen Bereichen von Städten und Gemeinden können Mitarbeiter aus der Aktion 20.000 eingesetzt werden?
Gemeindeämter
- Verwaltungstätigkeiten, wie z.B. Poststelle, Archivverwaltung, Datenerfassung,
- Kanzleiorganisation, Führerscheinadministration, Fremdenverkehrswerbung,Homepage, Gemeindezeitung, Buchhaltung, Meldewesen, Sekretariat
Öffentlicher Raum und Umwelt
- Ausweitung der Instandhaltung und Reinigung öffentlicher Flächen soweit dafür nicht professionelle Dienstleister (Personen) nötig sind.
- Park-, Grünraum, Gewässerpflege und –reinigung
- Mitarbeit bei Müllsammelplätzen, Umweltinseln usw.
- Wald-, Landschaftspflege und Naturschutzeinrichtungen (Wildzäune usw.)
- Mitarbeit im Gemeindebau- und Recyclinghof
- Umweltberater
Freizeit, Sport und Tourismus
- Instandhaltung und Pflege von Spielplätzen und Sportanlagen soweit dafür nicht professionelle Dienstleister (Personen) nötig sind.
- Aufsicht in Bädern, Eislaufplätzen, Sportplätzen
- Betreuung, Administration und Unterstützung von touristischen Einrichtungen derGemeinden
- (Naturlehrpfade, Wildparks, Weihnachtsmärkte usw.)
- Pflege von Wanderwegen, Fitnesspfaden, Rastplätzen usw. auch in Kooperation miteinschlägigen Organisationen (Alpenverein, Naturfreunde usw.)
Kunst & Kultur
- Betreuung, Administration, Unterstützung von Bücherei (Ausweitung Öffnungszeiten, Veranstaltung von Lesungen usw.
- Betreuung, Administration, Unterstützung und Aufsicht in Museen und Sehenswürdigkeiten
- Betreuung, Administration, Unterstützung kultureller Veranstaltungen (Musik, Kino usw.)
- Wartung, Pflege und Servicierung von Archiven und deren Publikationen (zB. Stadtarchiv, Stadtgeschichte) usw.
Sicherheit
- Parkaufsicht
- Infrastrukturpflege bei Sicherheitseinrichtungen z.B. Hochwasser- undLawinenschutz soweit dafür nicht professionelle Dienstleister (Personen) nötig sind
- Parkraumüberwachung
Kinder und Jugendliche
- Administrative und Infrastruktur-Unterstützung bei Kinder- und Jugendbetreuungseinrichtungen (Kindergärten, Horte, Jugendclubs, Reinigung, Schulwarte, Schulsekretärin)
Alten- und Pflegebereich
- Unterstützende Tätigkeiten im Alten- und Pflegeheim, Küchendienst, Botendienste, Hausmeistertätigkeiten, Haushaltshilfen
Tourismusverbände
- Administration, Botendienste, Grafik- und Webdesign, Veranstaltungsorganisation
Bergbahnen- und Lifte
- Aufsichtspersonal, Liftmitarbeiter, Maschinisten
Freizeitzentren
- Kassiere, Administration, Reinigungskräfte, Aufsichtsorgane
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