"Steibl-Urteil"
Alexander von der Thannen: "Wir werden in Berufung gehen"

Alexander von der Thannen, Obmann des TVB Paznaun-Ischgl: "Das darf nicht Schule machen, sonst rollt eine Lawine auf uns zu!" | Foto: Othmar Kolp
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Alexander von der Thannen, Obmann des TVB Paznaun-Ischgl, bricht in einem exklusiven Gespräch sein mediales Schweigen zum Thema Andreas Steibl. Das Urteil sei unverständlich und es wird in Berufung gegangen. Das richtungsweisende Urteil gehöre bis zur letzten Instanz ausjudiziert.

ISCHGL, PAZNAUN (otko). Der ehemalige Marketing-Geschäftsführer Andreas Steibl hatte gegen die Kündigung geklagt. Das Landesgericht Innsbruck ist seiner Kündigungsanfechtung gefolgt. Der Tourismusverband Paznaun-Ischglmuss ihn nun wieder einstellen. Steibl selbst will definitiv in seinen alten Job zurückkehren.
Nun bricht TVB-Obmann Alexander von der Thannen sein bisheriges mediales Schweigen und nimmt in den BezirksBlättern Landeck dazu exklusiv Stellung.

Das Landesgericht Innsbruck hob die Kündigung des ehemaligen Marketing-Geschäftsführers Andreas Steibl auf. | Foto: Peter Hergel
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"Es war Feuer am Dach"

"Der ausschlaggebende Punkt für die Kündigung von Andreas Steibl durch den Vorstand war, dass er seine aufgetragene Arbeit nicht mehr erledigt hat. Er war in der Corona-Zeit ein extremer Fels in der Brandung und hat viel ausgehalten. Allerdings ist er danach immer wieder ohne Absprache in die Presse vorgeprescht. Zudem hat er den Auftrag bekommen, ein Produkt für die Belebung des Aprils und die Sommerverlängerung zu entwickeln. Arnold Tschiderer als Marketing-Vorstand hat als einziger am Projekt gearbeitet, auf die Ergebnisse von Steibl haben wir vergeblich gewartet",

erläutert der TVB-Obmann. Zudem gab es aufgrund der Corona-Krise im Sommer 2021 eine Budgetkürzung seitens des Landes, was eine starke Einschränkung des Handlungsspielraums darstellte.

"Wir hatten plötzlich nur mehr sechs statt zwölf Millionen Euro zur Verfügung und mussten bei allen Abteilungen Einsparungen vornehmen. Trotz mehrfacher Aufforderung zur Kürzung hat Steibl aber ein Marketing-Konzept in der Höhe von 2,8 Millionen Euro vorgelegt. Arnold Tschiderer hat dann vor der Sitzung das Budget um 50 Prozent gekürzt, wobei Steibl aber darauf bestanden hat. Daraufhin hat Dietmar Walser als zweiter Geschäftsführer seine Kündigung geschrieben. Es war Feuer am Dach, sämtliche Alarmglocken haben geläutet und es gab eine Dringlichkeitssitzung",

schildert von der Thannen die Vorgänge rund um die Kündigung.

Alexander von der Thannen, Obmann des TVB Paznaun-Ischgl: "Das darf nicht Schule machen, sonst rollt eine Lawine auf uns zu!" | Foto: Othmar Kolp
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Richtungsweisendes Urteil

Explizit weist der TVB-Obmann aber darauf hin, dass im Urteil der Kündigungsgrund gar nicht angefochten wurde.

"Der große Aufschrei bei den Unternehmern und der Wirtschaftskammer hat aber die Sozialwidrigkeit der Kündigung ausgelöst. Unser Telefon ist in den letzten Tagen heiß gelaufen. Viele stellen sich die Frage, ob hier etwas falsch läuft und man künftig einen langjährigen Mitarbeiter nicht mehr kündigen kann. Das darf nicht Schule machen, sonst rollt eine Lawine auf uns zu!"

Auch die oberste Spitze der Wirtschaftskammer auf Landes- und Bezirksebene habe daher den TVB motiviert, in Berufung zu gehen. Dazu gibt es am 26. April eine außerordentliche Aufsichtsratssitzung.

"Wir haben die Berufung im Vorstand schon beschlossen und lassen diese vom Aufsichtsrat noch absegnen. Es gibt laut unserer Sicht Verfahrensmängel und auch Zeugen wurden nicht gehört. Das richtungsweisende Urteil gehört bis zur letzten Instanz ausjudiziert. Wir hoffen aber, dass es korrigiert wird",

betont Alexander von der Thannen.
Inzwischen wurde auch die Rechtsvertretung gewechselt und auf einen auf Arbeitsrecht versierten Anwalt zurückgegriffen.

In der Zentrale des TVB Paznaun – Ischgl in Ischgl wird für Andreas Steibl ein "angemessener Arbeitsplatz" eingerichtet. | Foto: Othmar Kolp
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Neuer Streit ist vorprogrammiert

Laut aktuellem Stand ist das Urteil aber rechtskräftig und die Kündigung von Andreas Steibl wurde aufgehoben.

"Seit der Zustellung des Urteils am 3. April, das zu Steibls Gunsten ausgefallen ist, hat er sich bei uns bisher noch nicht zum Dienst gemeldet. Er ist aber nicht freigestellt und bekommt auch kein Geld, wenn er nicht da ist. Er könnte auch das Geld für die letzten neun Monate abrufen. Wir schätzen, dass er nach Abschluss der Saison Anfang Mai kommen wird. Es ist aber nicht in unserem Ermessen, was er tut",

stellt von der Thannen klar. In der TVB-Zentrale werde ein angemessener Arbeitsplatz für ihn eingerichtet, wo er die Aufgaben gemäß seines Dienstvertrages zu erfüllen habe. "Steibl ist aber nicht mehr Geschäftsführer. Wir halten aus Kostengründen an unserer neuen Struktur mit nur einem Geschäftsführer fest. Diese fußt auf einem Vorstandsbeschluss."
Die Frage sei aber nun, wie Steibl in die neuen Strukturen integriert werden kann.

"Er wird gemäß seines Dienstvertrages weiterhin fürstlich entlohnt werden. Auch stellt sich die Frage nach seiner Nebentätigkeit als Hotelier, für die es eine Zustimmungspflicht des Vorstandes braucht. Das Urteil ist nicht weise und der nächste Streit ist vorprogrammiert. Zudem hat Steibl bei der letzten TVB-Vollversammlung öffentlich unser neues Produkt 'Spring Blanc' kritisiert und nun sollte er dies nach außen hin vertreten",

zeigt Alexander von der Thannen abschließend einen großen Widerspruch auf.

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