Schlossgalerie-Baustelle
Keine Vignettenbefreiung im Landecker Tunnel während L76-Totalsperren

Schlossgalerie-Baustelle: Der Landecker Tunnel bleibt auch während der geplanten Totalsperren vignettenpflichtig.  | Foto: Marion Prieler
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LANDECK/FLIEß (otko). Während der Bauarbeiten für die Schlossgalerie sind Totalsperren der L76 nötig. Für den Umleitungsverkehr gibt es aber keine temporärer Mautbefreiung im Landecker Tunnel.

Totalsperren nötig

LANDECK/FLIEß (otko). Im Frühjahr 2020 wird mit dem Bau der 722 Meter langen Schlossgalerie auf der L76 Landecker Straße begonnen. Für die Umsetzung des lange geforderten Steinschlagschutzes sind während der Bauarbeiten auch mehrere Totalsperren der L76 nötig, hieß es seitens des Landes bei der Projektpräsentation. Als einzige gut ausgebaute Ausweichroute ins Obere Gericht steht dann nur der vignettenpflichtige Landecker Tunnel (A 12 Inntal Autobahn) zur Verfügung. Eine weiträumige Umfahrung besteht zudem über Imst und den Piller nach Fließ – hier gilt aber eine Tonnagebeschränkung.
"Bei einer Baudauer von zweieinhalb Jahren für die Schlossgalerie sind es in Summe drei Monate, wo eine Totalsperre auf der L76 gemacht werden muss. Dies erfolgt aber nicht auf einmal sondern in mehreren Abschnitten. Ansonsten ist der Baustellenbereich großteils einspurig passierbar", klärt BH Stv. Siegmund Geiger, Leiter des Verkehrsreferats an der Bezirkshauptmannschaft Landeck, auf. Im Zuge dessen wurde an den Autobahnbetreiber ASFINAG auch eine schriftliche Anfrage für eine zeitweise Vignettenbefreiung für den Landecker Tunnel gestellt.

Rechtlich nicht möglich

"Wir haben ein Schreiben von der ASFINAG bekommen. Während der geplanten Totalsperren wird es für den Umleitungsverkehr keine Vignettenbefreiung geben", berichtete der Landecker Bgm. Wolfgang Jörg in der Dezember-Gemeinderatssitzung.
Auf Anfrage der BEZIRKSBLÄTTER erläutert ASFINAG-Sprecher Alexander Holzedl den rechtlichen Hintergrund zum Bundesstraßen-Mautgesetz: "Nach eingehender Prüfung durch die ASFINAG ist in diesem Fall eine Vignettenbefreiung nicht möglich. Eine Vignettenbefreiung ist nur im Fall von höherer Gewalt möglich und wenn es keine andere zumutbare Ausweichstrecke gibt. In den vergangenen Jahren wurde die Vignettenpflicht des Tunnels immer wieder nach Felsstürzen zeitweise aufgehoben. Für eine geplante Baustelle sieht das zu Grunde liegende und bindende Mautordnung allerdings keine Ausnahmen vor. Diesbezüglich bleiben wir aber in enger Abstimmung mit der Bezirkshauptmannschaft."
Zumindest für den Langsamverkehr wird es eine eigene Lösung geben. "Landwirtschaftliche Fahrzeuge, die nicht durch den Landecker Tunnel fahren dürfen, werden vermutlich über den Gramlachweg ausweichen können", weiß Verkehrsreferatsleiter Geiger.

Grünes Licht für Schlossgalerie – Baubeginn Frühjahr 2020

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Während der zweieinhalbjährigen Bauzeit muss die L76 Landecker Straße für insgesamt drei Monate gesperrt werden. | Foto: Othmar Kolp
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