Wieder Tempo 100
Lufthunderter zwischen Zams und Imst gilt bis Ende Jänner
Der "Lufthunderter" gemäß dem Immissionsschutzgesetz Luft (IG-L) auf der A 12 zwischen Zams und Imst ist mit 01. November wieder in Kraft getreten. Die Tempobremse gilt bis Ende Jänner 2023.
ZAMS, IMST (otko). Seit 01. November heißt es wieder runter vom Gas. Es gilt wieder Tempo 100 anstatt 130 km/h für Pkw-LenkerInnen auf dem Abschnitt der A12 Inntalautobahn zwischen Zams und Imst. Die permanente Tempobremse gemäß der IG-L-Geschwindigkeitsverordnung dauert bis Ende Jänner 2023. In den drei Monaten besteht die Möglichkeit, dass die Luftgütegrenzwerte vereinzelt und kurzzeitig überschritten werden können.
Permanentes Tempolimit seit 2014
Der so genannte "Lufthunderter" wurde im Februar 2009 auf der A 12 Inntalautobahn zwischen den Anschlussstellen Zams und Imst eingeführt. Begründet wurde dies mit der gerade in den Wintermonaten schlechten Luftqualität und der Überschreitung der Stickstoffdioxid (NO2)-Werte auf dem 13 Kilometer langen Abschnitt. Verordnet wurde diese Geschwindigkeitsbegrenzung, die mittels der Verkehrsbeeinflussungsanlage je nach Luftqualität flexibel gesteuert wurde, nach dem Immissionschutzgesetz Luft (IG-L). Im Herbst 2014 beschloss dann die schwarz-grüne Landesregierung trotz viel Kritik die Einführung eines permanenten Tempolimits. Seither galt Tempo 100 das ganze Jahr über. Eine Ausnahme gibt es für Besitzer von Elektroautos, die auf dem Abschnitt schneller fahren durften.
Lüftgüte massiv verbessert
Im vergangenen Jahr wurde Ende Jänner die abgeänderte Verordnung für den ganzjährig geltende Lufthunderter kundgemacht. Dieser gilt nicht mehr zwischen 1. Februar und 31. Oktober. Der Hintergrund ist die massiv verbesserte Luftqualität auf dem Abschnitt zwischen Zams und Imst. Die maßgeblichen NO2-Grenzwerte werden dort schon seit längerem dauerhaft unterschritten. Auch die Modellberechnungen für die Zukunft sehen hier keine Verschlechterung und keine Überschreitung der geltenden EU-Grenzwerte. Somit ist auch das permanente und ganzjährige Tempo 100 gemäß IG-L nicht mehr begründbar. Nur von 01. November bis 31. Jänner gilt weiterhin die Tempobremse.
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