Polizeimeldung
Sozialleistungsbetrug im Bezirk Landeck geklärt

Unrechtmäßig Sozialleistungen erhalten: Ein 44-jähriger Tunesier bezog Arbeitslosengeld, obwohl er sich nachweislich im Ausland aufhielt. | Foto: moerschy/Pixabay
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  • Unrechtmäßig Sozialleistungen erhalten: Ein 44-jähriger Tunesier bezog Arbeitslosengeld, obwohl er sich nachweislich im Ausland aufhielt.
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Beim AMS wurde ein Fall von Sozialleistungsbetrug aufgeklärt. Ein 44-jähriger Tunesier hatte Notstands-/Überbrückungshilfe bzw. zweimal Arbeitslosengeld zu Unrecht bezogen. Er hielt sich aber nachweislich in diesen Zeiträumen mehrmals im Ausland auf.

LANDECK. Ein 44-jähriger Tunesier aus dem Bezirk Landeck bezog im Zeitraum vom 09. November 2020 bis zum 10. März 2021 Notstands-/Überbrückungshilfe, im Zeitraum vom 22. September 2021 bis zum 19. Oktober 2021 Arbeitslosengeld sowie im Zeitraum vom 27. April 2022 bis zum 31. Mai 2022 ebenfalls Arbeitslosengeld vom zuständigen AMS.

Die Polizei klärte einen Sozialleistungsbetrug im Bezirk Landeck. | Foto: Othmar Kolp
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Auslandsaufenthalte nicht bekannt gegeben

Obwohl sich der 44-Jährige während dieser Zeiträume nachweislich mehrmals im Ausland aufhielt, unterließ er es diese Aufenthalte dem AMS bekanntzugeben. Dadurch entstand ein Schaden in der Höhe eines unteren, vierstelligen Eurobetrages. (Quelle: Polizei)

Unrechtmäßig Sozialleistungen erhalten: Ein 44-jähriger Tunesier bezog Arbeitslosengeld, obwohl er sich nachweislich im Ausland aufhielt. | Foto: moerschy/Pixabay
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