Grüne: Landecker Bettelverbot ohne gesetzliche Grundlage

LA Ahmet Demir: "Wer etwas plump verbietet, will sich einem Problem nicht wirklich stellen." | Foto: Grüne
  • LA Ahmet Demir: "Wer etwas plump verbietet, will sich einem Problem nicht wirklich stellen."
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LANDECK. Einen „klarer Gesetzesbruch“ und „ein menschliches Armutszeugnis“ attestiert der Grüne Sozialsprecher Ahmet Demir heute jenen AntragstellerInnen, die in der kommenden Landecker Gemeinderatssitzung das Betteln auf öffentlichen Plätzen verbieten wollen. „Der Verfassungsgerichtshof hat in einem ähnlichen Zusammenhang das Bettelverbot in Salzburg aufgehoben, weil das Verbot gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt“, klärt Demir auf. Nach Ansicht des Verfassungsgerichtshofs sei es unzulässig, „die Bettelei schlechthin ohne jegliche Differenzierung zu verbieten.“ (siehe Link)
Die Verbannung von Notreisenden aus dem öffentlichen Raum verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz.
"Wenn die Gemeinde ein Bettelverbot erlassen will, muss sie die konkreten Verhältnisse, die einen Missstand darstellen sollen, durch entsprechende amtswegige Erhebungen nachweisen (§10 Abs.2)“, so Demir. Da diese Materie in das Landespolizeigesetz falle, müsse die Polizeiinspektion Landeck eingebunden werden. Aktuell gebe es keine derartige Erhebung, um die notwendigen Informationen qualitativ festzustellen. „Das Verbot wird nach Gutdünken erlassen. Ich will wissen: Wie viele Übertretungen nach dem Landespolizeigesetz (LPG) gab es bis dato? Und wie viele Anzeigen wegen Verstoßes gegen das LPG sind bei der Polizei eingegangen?“, so Demir.

Runder Tisch

Der Grüne Landtagsabgeordnete schlägt einen anderen Weg vor. Er plädiert für einen Runden Tisch, bei dem die Gesamtsituation erörtert und gemeinsam mit Exekutive und ExpertInnen Lösungen ausgearbeitet werden sollen. „Wer etwas plump verbietet, will sich einem Problem nicht wirklich stellen. Wir sind aber als PolitikerInnen gewählt, um Lösungen zu erarbeiten. Ich appelliere daher an alle GemeinderätInnen nicht den Weg des Gesetzesbruchs zu gehen, sondern den Weg der Lösungsfindung. Es gilt die Armut zu bekämpfen und nicht die Ärmsten.“

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