Häuslbauern droht massive Erhöhung

Zwei bis fünf Prozent des vom Land festgesetzten Eurowerts dürfen die Gemeinden pro Quadratmeter verrechnen. | Foto: RMA Archiv
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BEZIRK (nos/otko). Kurz vor den Weihnachtsfeiertagen veröffentlichte die Tiroler Landesregierung einen Beschluss zur Anpassung der Erschließungskostenfaktoren in den Gemeinden. Da diese "seit fast 20 Jahren nicht mehr verändert" wurden, sei die Zeit für eine Wertanpassung gekommen, argumentiert der zuständige Landesrat Johannes Tratter (ÖVP). "In diesen zwei Jahrzehnten hat sich die Marktsituation verändert, sowohl hinsichtlich Inflationsentwicklung als auch bei den Grundstückspreisen und den realen Erschließungskosten", erklärt Tratter.
Ähnlich sieht es auch Gemeindeverbandspräsident Ernst Schöpf: "Die Reform war notwendig und es war ein Versäumnis es nicht früher zu tun. Der Beschluss bildet die Realität ab."
Über den einmalig zu zahlenden Erschließungskostenbeitrag sollen die Gemeinden den Straßenbau und -erhalt finanzieren. Stehen dafür zu wenig Eigenmittel zur Verfügung, wird zumeist aus dem Gemeindeausgleichsfonds (GAF) finanziell nachgebessert.

Lösungen gesucht

Für die Häuselbauer ist das ein harter Brocken, da sie in Zukunft über das Doppelte für die Erschließungskosten zu zahlen haben könnten. In den Gemeindeämtern rauchen derzeit die Köpfe und an Lösungen wird getüftelt.
"Für Zams würde dies eine drastische Erhöhung von 111,38 Prozent bedeuten. Wir werden sicherlich nochmals über das Thema eingehend diskutieren", betont Bgm. Siegmund Geiger. Auch in Ischgl würde dies eine Erhöhung von 120 Prozent mit sich bringen. "Wir haben im Gemeindevorstand bereits darüber beraten und wollen nur eine moderate Anpassung vornehmen", so Bgm. Werner Kurz.

Keine Kostenlawine

Überlegt wird konkret, den Prozentanteil, den die Gemeinde selbst festlegen darf, nach unten zu drücken, um Bauwerbern höhere Mehrkosten zu ersparen. Zwischen zwei und fünf Prozent des vom Land festgesetzten Eurowerts dürfen die Gemeinden pro Quadratmeter Grundfläche und Kubikmeter Bauvolumen als Erschließungskosten verlangen. Innerhalb dieses Spielraums wird in den Gemeinden des Bezirkes nach einer verträglichen Lösung gesucht.

Handlungsspielraum

"Die neue Verordnung der Tiroler Landesregierung, die seit 1.1.2015 in Kraft ist, gibt einen Rahmen vor, der den einzelnen Gemeinden einen Handlungsspielraum zur konkreten Umsetzung einräumt. Sie haben die Möglichkeit, in ihrem eigenen Wirkungsbereich einen Erschließungsbeitragssatz festzulegen, der – wie bisher auch – maximal fünf Prozent des nunmehr neu verordneten Erschließungskostenfaktors betragen darf", betont LR Tratter. Der Erschließungsbeitragssatz müsse zudem der tatsächlichen Straßenbaulast in der Gemeinde entsprechen. Mit der Verordnung werde auch dem Wunsch des Gemeindeverbandes zur Entlastung der Gemeinden entsprochen, die ihre Aufgabenfülle heute vielfach unter einem immer enger werdenden finanziellen Rahmen bewältigen müssen.
„Wenn nun seitens der Gemeinde eine Erhöhung der Erschließungskosten erfolgt, empfehlen wir – wie auch der Gemeindeverband – dies stufenweise zu tun", verweist der Landesrat. Befürchtungen, dass seitens des Landes Ausschüttungen des Gemeindeausgleichsfonds als „Druckmittel“ gegenüber den Gemeinden verwendet werden könnten, seien absolut unbegründet. "Im Sinne der Solidarität und Fairness untereinander sind die Gemeinden aber angehalten, ihre eigenen Möglichkeiten zur Bewältigung der durch Inflation und Preisentwicklung erfolgten Kostensteigerungen zu nutzen", appelliert Tratter.

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