Illegale Glücksspielautomaten in Landeck - eine (fast) unendliche Geschichte

Wenn der Verdacht auftaucht, dass ein Lokal illegale Geldspielautomaten aufgestellt hat, bekommt es Besuch von der Polizei
  • Wenn der Verdacht auftaucht, dass ein Lokal illegale Geldspielautomaten aufgestellt hat, bekommt es Besuch von der Polizei
  • hochgeladen von Herbert Tiefenbacher

Geiger, zuständiger BH-Abteilungsleiter, kündigte an gegen illegale Anbieter vorzugehen

In der fast schon unendlichen Geschichte der Glücksspielautomaten in Landeck wird ein nächstes Kapitel aufgeschlagen.

LANDECK. Im Mai 2009 fand eine Razzia gegen das illegale Glücksspiel in „Gastlokalen“ in Landeck statt. Über zehn rechtswidrige Spielautomaten wurden beschlagnahmt und abtransportiert, die Verantwortlichen wurden angezeigt. Die konfiszierten Automaten wurden den Besitzern entsprechend dem Gesetz wieder zurück gegeben. Erwartete wurde, dass die Spielautomaten verschwinden. Dem war aber nicht so: Sie wurden umgehend an der gleichen Stelle wieder aufgestellt. Die Stadtpolizei rückte erneut aus, die Geldspielapparate wurden entfernt. Diese wurden in amtliche Verwahrung gebracht, dort sind sie heute noch.

Die Beschlagnahmebescheide erließ die BH Landeck. Gegen fünf wurde berufen. Der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) wies die Berufungen nun ab. Er bestätigte die angefochtenen Bescheide der Bezirkshauptmannschaft.

Die Lokalbesitzer und Automatenbetreiber hofften, dass die Gesetzesänderung in Tirol zu ihren Gunsten ausfällt. Der Bund erließ nämlich eine Glücksspielnovelle, mit der die Bundesländer das Aufstellen von Automaten, die Gewinn ausschütten, erlauben können. Die Realität sieht aber anders aus. „In Tirol wird das nicht erfolgen. Wir wollen die Spielsucht nicht fördern“, winkte LH Günther Platter ab. Das hat die Tiroler Landesregierung kürzlich auch so beschlossen.

Glücksspielautomaten, bei denen man Geld gewinnen kann, bleiben somit verboten. Erlaubt sind lediglich Spielautomaten wie Flipper, die der Unterhaltung dienen und bei denen es nicht um das Gewinnen von Geld geht.

Beschlossen wurde auch, dass künftig die Bezirkshauptmannschaften und nicht mehr die Gemeinden (Stadtpolizei) das Verbot kontrollieren. Siegmund Geiger, zuständiger Abteilungsleiter der BH, kündigte an gegen illegale Anbieter vorzugehen. „Wenn der Verdacht auftaucht, dass ein Lokal gesetzeswidrige Apparate aufgestellt hat, bekommt dieses Besuch von der Polizei. Wird sie fündig, werden diese Automaten beschlagnahmt“, so Geiger.

Die Gemeinde Landeck hat nun das Problem, dass die konfiszierten Geldspielautomaten wertvollen Platz verstellen. Ob diese der Verschrottung zugeführt werden, können nur die anhängigen Strafverfahren klären. Aber die ziehen sich hin. Die BH Landeck wartet seit 2009 auf eine Mitteilung vom Bezirksgericht Landeck bezüglich der Zuständigkeit. Ob die Strafverfahren vor dem Bezirksgericht oder der Bezirkshauptmannschaft erledigt werden, hängt davon ab, ob sich das Bezirksgericht für zuständig hält.

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