See: Zebrastreifen wurden weggefräst

Gemeindeamt: Zebrastreifen entsprach nicht Bestimmungen.
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SEE (otko). Für Kopfschütteln und Ärger bei Fußgängern sorgt die Entfernung der Schutzwege in der Seer Ortsdurchfahrt. Im Sommer wurden die drei Zebrastreifen auf der B188 Paznauntalstraße auf Anweisung der BH Landeck weggefräst. Fußgänger – im speziellen ältere Leute und Kinder – berichten nun immer wieder vor gefährlichen Situationen beim Überqueren der stark frequentierten Hauptstraße. Warum die Schutzwege entfernt wurden, ist für viele aber nicht nachvollziehbar und es gab Beschwerden bei der Gemeinde See und bei der BH Landeck.
"Nach einer Überprüfung durch die BH Landeck sind alle Schutzwege abgesprochen worden, die nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen", berichtet Bgm. Anton Mallaun. Vor dem Gemeindehaus seien laut dem Ortschef die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Zebrastreifen aufgrund der Sichtverhältnisse, der Parkplätze, der Ausfahrten und der Busbucht nicht gegeben. Dazu müssen auch die Zebrastreifenschilder unmittelbar beim Schutzweg stehen. Ähnliches gelte aufgrund von Parkplätzen und Ausfahrten für die gesamte Seer Ortsdruchfahrt. Beim entfernten Schutzweg beim Badesee erfülle der Gehsteig nicht die gesetzlichen Voraussetzungen der Normbreite.
"Natürlich unternehmen wir alles, um wieder Schutzwege zu bekommen. Im Gemeinderat haben wir kürzlich beschlossen einen Sachverständigen zu beauftragen, um die Situation zu prüfen, ob im Zentrum überhaupt ein Schutzweg möglich ist", unterstreicht Mallaun die Bemühungen. Persönlich kann er sich die Installation einer Fußgängerampel im Zentrum vorstellen. "Beim ursprünglichen Badeseeprojekt war eine Fußgängerüberquerung vorgesehen. Vielleicht holen wir diese Pläne nochmals aus der Schublade", so der Seer Dorfchef.

Gemeinde ist am Zug

Von Seiten der BH Landeck wird die ganze Angelegenheit aber etwas differenzierter gesehen. "Für die bauliche Errichtung von Schutzwegen und Gehsteigen sind laut dem Tiroler Straßengesetz die Gemeinden verantwortlich. Von Seiten der BH werden die Schutzwege verordnet. Allerdings müssen dafür laut einer Richtlinie des Landes bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt werden", erklärt BHStv. Siegmund Geiger, Referatsleiter Verkehr und Sicherheit. Dafür braucht es auf beiden Seiten Gehsteige, erhöhte Aufstandsflächen und eine eigene Schutzwegbeleuchtung gemäß ÖNORM.
"Wir haben im Bezirk alle Schutzwege angeschaut und den Gemeinden mitgeteilt, wo es nicht passt. Für die Umsetzung der Maßnahmen wurden entsprechende Fristen vereinbart", betont Geiger. Auch an die Gemeinde See sei man diesbezüglich herangetreten. "Wir haben aber von Seiten der Gemeinde die Meldung bekommen, dass sie nichts tun werden. Um dem Gesetz Genüge zu tun, hatten wir dann keine andere Möglichkeit als in Absprache mit dem Baubezirksamt die Schutzwege wegzufräsen. Es besteht hier auch ein Gefährdungspotential und es geht um Haftungsfragen", verweist Geiger.

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