Natursport: Fischen ist nicht untersagt

An fließenden Gewässern darf, natürlich bei richtigem Abstand, geangelt werden. | Foto: Pixabay
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Nachdem es bei mehreren Fischteichen zu Verboten kam, diskutieren Angler und Behörden über eben diese. Grund dafür sind "Sichtungen", die scheinbar besorgte Bürger an die Polizei weitergegeben haben: "Da stehen Leute am Teich, das ist unverantwortlich", so einige Aussagen. Worauf auch Polizisten reagierten und Angler verwiesen. Was für Diskussionen sorgte.
Die Behörde informiert so: "Grundsätzlich steht die Antwort in der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gemäß #+§ 2 Z 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes. Und zwar bei Punkt 5.: "Wenn öffentliche Orte im Freien alleine, mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben oder mit Haustieren betreten werden sollen, ist gegenüber anderen Personen dabei ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten", so Gerald Bogensberger von der Bezirkshauptmannschaft Liezen.
Und weiter: "Das Fischen ist nicht generell untersagt, hat jedoch unter Beachtung der Verordnung des Gesundheitsministeriums zu erfolgen. Die Strafhöhe bei Übertretungen dieser Verordnung beträgt bis zu 3.600 Euro. "In Fließgewässern wie der Enns muss sowieso ein Abstand von 20 bis 50 Metern eingehalten werden", so der Irdninger Fischereivereins-Obmann Peter Mayer.
"Das Fischen im Zeiringerteich bei Stainach ist jetzt jedenfalls auch für Inhaber von Jahreskarten nicht gestattet", so Mayer weiter.

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