Wenn das Gepäck nicht im Hotel ankommt
Welche Ansprüche darf ich stellen, wenn mein Gepäck auf dem Weg in den Urlaub verloren geht?
Auch wenn der Sommer heuer bei uns nur selten zum Vorschein kommt, die Urlaubszeit ist längst angebrochen. Viele flüchten in wärmere Gegenden, um einmal eine Auszeit vom Alltag zu nehmen.
Wer demnächst mit dem Flugzeug verreist, sollte einige Punkte beachten. Wertsachen, wie zum Beispiel Laptop oder Kamera, unbedingt in das Handgepäck geben. Genauso wie ein T-Shirt, eine Hose, Unterwäsche oder Medizin. Damit man im Falle eines verlorenen Koffers stets auf der sicheren Seite ist. Wenn das Gepäck am Flughafen wirklich nicht mehr auftaucht, muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Die Frist hierfür beträgt drei Wochen, ansonsten verfallen die Ansprüche.
Bis das Gepäck am Urlaubsort ankommt, dürfen natürlich Toilettesachen und Kleider gekauft werden, die später dann gänzlich ersetzt werden. Geht der Koffer komplett verloren, können maximal 1.300 Euro zurückgefordert werden, allgemein wird ein Zeitwert ersetzt. Für diesen Fall rät Guido Zeilinger von der Arbeiterkammer: "Am besten schon vorher ein Foto mit dem gesamten Inhalt vom offenen Koffer machen, damit ich es gut nachweisen kann".
Bei beschädigtem Gepäck kann bei der Airline ebenfalls nur ein Zeitwert geltend gemacht werden. Dieser fällt meist jedoch nur sehr gering aus, die Frist beträgt eine Woche.
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