Bei Corona gilt jetzt der Hausverstand
Die Spielregeln nach den Maßnahmen
Drei Jahre lang war die Pandemie das alles dominierende Thema. Ende Juni 2023 wurde Corona dann quasi ad Acta gelegt. Meldepflicht, Verkehrsbeschränkungen bei einer Infektion und auch der oberösterreichische COVID-19-Landeskrisenstabs gehören seit ersten Juli der Vergangenheit an. Die BezirksRundSchau hat nachgefragt, was es nach dem Ende der Maßnahmen noch zu beachten gilt.
LINZ. Denn verschwunden ist das lästige Virus trotzdem nicht und wird wohl auch in Zukunft, vor allem eine Begleiterscheinung der kalten Jahreszeit bleiben. Laut Gesundheitsabteilung des Landes Oberösterreich wurde zuletzt eine leichte Steigerung der Viruslast im Zuge des Abwassermonitorings festgestellt, zum Glück auf niedrigem Niveau. Vergleichbar seien die aktuellen Werte mit jenen vom April diesen Jahres. Und noch eine gute Nachricht, die neue Variante "Pirola" wurde hierzulande noch nicht festgestellt. Diese wurde von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zwar unter Beobachtung gestellt. Lungenfacharzt Bernd Lamprecht vom Kepler Universitätsklinikum sieht zum aktuellen Zeitpunkt aber keinen Grund zur Sorge: "Derzeit deute vieles auf ein ähnliches Verhalten, wie bei bisherigen Omikron-Varianten hin". Eine spürbare Zunahme der Infektionszahlen im Herbst und Winter sei laut Lamprecht zwar zu erwarten,
"Wegen der inzwischen hergestellten und prinzipiell guten Grundimmunität der Bevölkerung werden sich Infektionen aber nicht in hohem Maße in schwere Erkrankung übersetzen",
so der Experte. Älteren und chronisch kranken Personen rät der Universitätsprofessor jedenfalls zu einer Auffrischungsimpfung und zum Tragen einer Maske an Orten mit hohem Infektiosnrisiko.
Getestet wird nur noch beim Arzt
Da keine Testpflicht mehr besteht, gibt es auch keine gratis Schnelltests mehr für zuhause. Getestet wird nur noch bei Verdacht auf eine Ansteckung oder bei Symptomen und zwar beim Arzt, dort aber weiterhin kostenlos. Kaufen kann man Selbsttests für zuhause in Apotheken und vor allem online zu moderaten Preisen. Eine Corona-Schutzimpfung gibt es in Linz entweder beim Hausarzt, in verschieden Primärversorgungszentren – etwa am Domplatz – oder immer Mittwochs zwischen 7:30 und 10:30, nach vorheriger Terminbuchung beim städtischen Impfservice beim neuen Rathaus. Auch die Impfung bleibt, ebenso wie Covid-Medikamente, weiterhin gratis.
Infektion allein reicht nicht für den Krankenstand
Was den Krankenstand bei einer Corona-Infektion betrifft, gilt jetzt, das Gleiche wie für alle anderen Krankheiten. Hat man Symptome und fühlt sich krank, ist das dem Arbeitgeber sofort zu melden und anschließend der Hausarzt aufzusuchen. Dieser entscheidet, ob medizinisch gesehen eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, die einen Krankenstand begründet – eine symptomlose Infektion allein, reicht dafür jedenfalls nicht aus. "Wenn man sich trotz positiven Tests selbst gesund fühlt, gibt es keine Absonderung oder Quarantäne mehr", erklärt Hans Promberger von der Arbeiterkammer. Hier ist der Hausverstand gefragt, um weitere Ansteckungen zu verhindern sollte man vom Home-Office aus arbeiten, das muss aber mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden. Denn grundsätzlich gilt: "Liegt keine Arbeitsunfähigkeit vor, ist von einer Arbeitsverpflichtung auszugehen", so Promberger. Zum Schutz anderer Mitarbeiter, darf ein Arbeitgeber aber anordnen, dass man bis zur Genesung zuhause bleiben muss. "Jedoch nur unter Fortzahlung des Entgelts", betont Promberger. Diese Vorgehensweise gilt auch für noch nicht positive Kontaktpersonen.
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