Stichtag zur Wahl am 9. März

SALZBURG/PONGAU. Der Stichtag für die am Sonntag, 9. März 2014, stattfindenden Wahlen der Gemeindevertretungen sowie der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister ist der 19. Dezember 2013.

Damit das Wahlrecht besteht

Der Stichtag ist unter anderem ausschlaggebend dafür, für welche Gemeindevertretung bzw. bei welcher Bürgermeisterwahl das Wahlrecht besteht. Gewählt werden kann für jene Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis der Wahlberechtigte am Stichtag, 19. Dezember, eingetragen war. Wahlberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie alle Staatsbürgerinnen und Staatsbürger anderer Mitgliedstaaten der EU, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und in einer Gemeinde in Salzburg ihren Hauptwohnsitz haben.

Wahlkarten vorzeitig beantragen

Ab sofort können auch Wahlkarten im zuständigen Gemeindeamt beantragt werden. Mit der Wahlkarte kann entweder per Briefwahl oder in jedem Wahllokal der Heimatgemeinde, nicht jedoch in einer anderen Salzburger Gemeinde die Stimme abgegeben werden. Bei der Briefwahl sind bestimmte Regeln einzuhalten. In der Wahlkarte befinden sich zwei Stimmzettel sowie ein Wahlkuvert. Nach dem Ankreuzen der gewählten Partei bzw. des gewünschten Bürgermeister-Kandidaten müssen die Stimmzettel in das Kuvert und dieses anschließend in die Wahlkarte gegeben werden. Auf der Wahlkarte muss der Wähler mit seiner Unterschrift bestätigen, dass die Stimmenzettel unbeeinflusst und unbeobachtet ausgefüllt wurden. Die verschlossene Wahlkarte muss dann an die zuständige Gemeindewahlbehörde, deren Adresse bereits auf der Wahlkarte aufgedruckt ist, geschickt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die Wahlkarte bis spätestens zu jenem Zeitpunkt am Wahltag, zu dem das letzte Wahllokal in der Gemeinde schließt, einlangt. Wann das letzte Wahllokal schließt, wird in den Gemeinden ortsüblich kundgemacht. Die Briefwählerstimmen werden noch am Wahltag gemeinsam mit den anderen Stimmen ausgezählt.
Wahlkarten können schriftlich und per Email bis 6. März oder bei persönlicher Übernahme mündlich bis 7. März, 12.00 Uhr, bei der zuständigen Gemeinde, in deren Wählverzeichnis der Wahlberechtigte am 19. Dezember eingetragen war, beantragt werden.

Alle wichtigen Informationen zu den Gemeindewahlen am 9. März 2014 sind auf der Landeswebsite unter www.salzburg.gv.at/gemeindewahlen2014zu finden

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