Urteil im „Freundes-Massaker“
- hochgeladen von Christian Trinkl
17-Jähriger wurde zu neun Jahren Haft (nicht rechtskräftig) verurteilt
¶BEZIRK. (IP) Zu neun Jahren Freiheitsstrafe (nicht rechtskräftig) verurteilten die Geschworenen am Landesgericht St. Pölten einen 17-Jährigen aus dem Bezirk Melk, der im Februar 2011 mit unvorstellbarer Brutalität über seinen Freund Bernhard K. herfiel, wobei es ihm, laut Staatsanwalt Patrick Hinterleitner, „völlig wurscht war“, ob das Opfer stirbt.
Attacke mit aller Gewalt
So zögerlich der Angeklagte bei der Rekonstruktion des Tathergangs in der Wohnung des Opfers in Pöchlarn wirkte, so besessen stieß er in der Nacht vom 4. auf den 5. Februar dem 19-Jährigen, den er zunächst bäuchlings auf die Couch warf, ein Küchenmesser in den Rücken, dass die 20 Zentimeter lange Klinge brach.
Aus dem in der Nähe stehenden Block nahm er ein weiteres Messer, mit dem er mehrfach in den Rücken, den Kopf und den Hals des Opfers einstach, bis auch diese Klinge brach. Obwohl sein „Freund“ bereits reglos dalag, holte er noch ein drittes Messer und stach zu bis sich dieses verbog. Schließlich schlug er Bernhard K. mit einer Eisenhantel noch mehrfach heftig auf den Kopf, wobei das, laut Anklage, bereits mit der Absicht geschah, das Opfer endgültig zum Schweigen zu bringen.
Überzeugt davon, dass damit die letzte Stunde für das Opfer geschlagen hat, begann der Bursche, die Wohnung aufzuräumen und seine blutverschmierte Kleidung in der Waschmaschine zu waschen. Gegen elf Uhr vormittags kehrte er in die Wohnung Bernhard Ks. zurück und staunte nicht schlecht, als er feststellte, dass sich das Opfer noch selbst die Hose ausgezogen und ins Bett gelegt hat. Ein Röcheln verriet, dass es auch noch immer lebte. Seine Chance, nicht als Täter überführt zu werden, sah er, als Bernhard K. sagte, dass er sich an nichts erinnern könne.
Laut Gerichtspsychiater Werner Gerstl habe der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt etwas mehr als zwei Promille Alkohol im Blut gehabt, sei aber durchaus zurechnungsfähig gewesen.
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