Bargeldfund
Ehrliche Finderin in Mistelbach bringt Rucksack zur Polizei
Rucksack mit vierstelligem Bargeld-Betrag nach Fund bei Polizeiinspektion in Mistelbach abgegeben. Besitzerin konnte ermittelt werden.
MISTELBACH. Eine 70-Jährige Frau aus dem Bezirk Mistelbach fand in den Abendstunden des 8. September 2023 im Stadtgebiet von Mistelbach laut Polizei einen Rucksack auf. Da das Fundamt nicht mehr geöffnet war, gab sie den Rucksack bei der Polizeiinspektion Mistelbach ab. Bei der Nachschau im Rucksack konnten die Polizeibediensteten einen vierstelligen Eurobetrag auffinden.
Happy End für Mutter
Der Besitzerin, einer 44-jährigen Frau aus dem Bezirk Gänserndorf, konnte der Rucksack vollständig ausgehändigt werden. Die ehrliche Finderin verzichtete auf den Finderlohn und freute sich mit der 44-Jährigen, samt ihren Kleinkindern, über die Wiederbeschaffung des Rucksackes.
So hoch ist der gesetzliche Finderlohn in Österreich
Die Höhe des Finderlohns richtet sich nach dem Wert des Fundes, wobei zwischen "verlorener" und "vergessener Sache" unterschieden wird: Verlorene Sache: 10 Prozent des Wertes. Vergessene Sache: 5 Prozent des Wertes. Für den Wertanteil, der 2.000 Euro überschreitet, halbiert sich der Prozentsatz in beiden Fällen.
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