Zur Causa Straner

Das Land Steiermark rüstet zum Rechtsstreit gegen den Fohnsdorfer Ex-Bürgermeister Johann Straner. Ins Visier genommen hat der Rechnungshof das Salär des Bürgermeisters. Dieser habe zum Politikergehalt von 4.300 Euro brutto noch 4.000 Euro monatlich von den ÖBB erhalten. Laut Bericht einer Tageszeitung geht es um einen Streitwert von 230.000 Euro. Der Rechnungshof empfiehlt dem Land, diese Summe zurückzufordern. Die mit den ÖBB getroffenen Abmachungen sollen ungültig sein. Straner verweist in diesem Zusammenhang auf eine Stellungnahme des Landes, datiert mit 24. November 2005.
Darin heißt es: "Mit Eingabe vom 24. 8. 2005 haben die Mitglieder des Gemeinderates der Gemeinde Fohnsdorf, Frau Vizebürgermeister Ingrid Felfer und Herr Volkart Kienzl, die Behandlung des TOP 5 der Gemeinderatssitzung vom 17. 8. (Entschädigungszahlungen an die ÖBB für Dienstentfall von Bürgermeister Straner) kritisiert und insbesonders die formale Ablehnung von Anträgen als rechtlich verfehlt dargestellt.
Die Bezirkshauptmannschaft Judenburg hat auftragsgemäß im Sinne des § 97 Stmk. GemO die Sachlage erhoben und einen Bericht, dem Auszüge aus Sitzungsprotokollen um eine Stellungnahme der Rechtsvertreter des Herrn Bürgermeister angeschlossen waren, vorgelegt.
Zur Sach- und Rechtslage ist folgendes festzustellen: Gemäß § 78a Beamtendienstrechtgesetz 1979 BGbl. Nr. 333 i.d.g.F., ist einem Beamten der Bürgermeister ist, die zur Ausübung seines Mandats erforderliche Dienstfreistellung zu gewähren, wenn dem Bund von der Gebietskörperschaft (Gemeinde) Ersatz im Sinne des zitierten Gesetzes geleistet wird. Es ist also grundsätzlich dem Kollegialorgan Gemeinderat im Rahmen seiner Autonomie möglich, eine solche Vorgangsweise zu genehmigen, wobei im gegenständlichen Fall die Tatsache, dass aufgrund von Umstrukturierungen im Gemeindeamt in Folge Ausscheidens eines Juristen als Amtsleiter, zweifellos ein erhöhter Arbeitsanfall für den Bürgermeister entstanden ist.
Laut Stellungnahme soll durch die Umstrukturierung bzw. die Einsparung eines Amtsleiters in den Jahren 2000 - 2005 eine Einsparung von rund 177.000 Euro entstanden sein.
Die Wiedereinstellung eines "Gemeindejuristen" wie es die Einschreiter fordern - ist in keinem Gesetz zwingend vorgeschrieben und es obliegt daher dem Gemeinderat im Rahmen seines freien Beschlussrechtes eine Entscheidung zu treffen.
In der Gemeinderatssitzung am 15. 2. 2001 wurde nicht nur die Erstzahlung an die ÖBB, sondern auch Zulagen für Gemeindebedienste beschlossen, allerdings jeweils auf ein Jahr beristet, in den folgenden Jahren erfolgten Beschlüsse für eine Verlängerung dieser Zulagen. Hinsichtlich der Ersatzzahlungen für den Bürgermeister ist eine "Verlängerung" nach dem Jahre 2001 infolge eines "Missverständnisses" nicht erfolgt, da - laut Stellungnahme - angenommen wurde, dass der Beschluss für die Dauer der Funktionsperiode des Bürgermeisters Gültigkeit habe. Dieser formale Mangel wurde von Bürgermeister Straner klar einbekannt (siehe Sitzungsprotokoll vom 7. 7. 2005). Bei der folgenden Sitzung am 18. 7. 2005 wurde sodann nach längerer Beratung mehrheitlich rückwirkend bzw. für weiterhin die Abgeltungszahlung an die ÖBB beschlossen, wobei in der Stellungnahme bemerkt wurde, dass die Rechnungsabschlüsse in den vergangenen Jahren diesbezüglich beanstandet wurden."

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