ZELTWEG
"Minex erfüllt Umweltauflagen"
Antrag auf Wiederaufnahme des UVP-Verfahrens wurde abgewiesen.
MURTAL. Eine neuerliche Prüfung seitens der Behörden zeige abermals: Die von Minex geplante Verhüttungsanlage erfüllte alle Umweltauflagen. Diese Pressemitteilung flatterte am Dienstag dieser Woche in unsere Redaktion.Der Antrag auf Wiederaufnahme des mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. August 2018 rechtskräftig abgeschlossenen UVP-Genehmigungsverfahrens wurde vom Bundesverwaltungsgericht mit Erkenntnis vom 21. August 2019 abgewiesen, heißt es.
„Aus der Beurteilung des Gerichts ergibt sich unter anderem: Dem Vorbringen bezüglich allfälligem Asbestgehalts eines Ausgangsmaterials wird keine (zentrale) Bedeutung für die Anlage zugesprochen. Die Behauptungen zum Asbest - so das Gericht - sind nicht geeignet, eine voraussichtlich anderslautende Entscheidung im UVP-Bewilligungsverfahren herbeizuführen“, heißt es in dem Schreiben.
In der Erkenntnis wird formuliert: „Es ist weiter davon auszugehen, dass eine Emission von Asbestfasern (...) weder projektsbedingt vorgesehen noch in relevanter Konzentration nach dem Gutachten der ASV wahrscheinlich ist. Zur Absicherung wurden bereits von der damaligen UVP-Behörde Auflagen vorgeschrieben“.
Wann Minex mit der Umsetzung des Projektes beginnen will, wurde noch nicht bekannt gegeben.
Kommentare