Ungerechtfertigte Attacken des ÖVP-Finanzstaatssekretärs Lopatka gegen ÖBB-Bedienstete

Hans Siegl – „vida“-Regionsvorsitzender und stellv. SPÖ-Bezirksvorsitzender

Ungerechtfertigte Attacken des ÖVP-Finanzstaatssekretärs Lopatka gegen ÖBB-Bedienstete
Seit Jahren machen die ÖVP und FPÖ/BZÖ die Bahn und die EisenbahnerInnen in der Öffentlichkeit schlecht. In den vergangenen Monaten hat ÖVP-Staatssekretär Lopatka diese Attacken mit Unterstützung der Medien intensiviert. Mit seinen ständig verlautbarten Halbwahrheiten zieht er die Berufsgruppe der Eisenbahner bewusst in Misskredit. Es macht jetzt auch ein offenbar von ihm zusammengestelltes Papier die Runde, welches augenscheinlich für ÖVP-Funktionäre als Anleitung zur systematischen Verbreitung von Unwahrheiten und Hetze gegen die Berufsgruppe der EisenbahnerInnen dienen soll.
Ein großer Dorn im Auge ist ihm offenbar nach wie vor die starke ÖBB-Belegschaftsvertretung, die er mit aller Vehemenz bekämpft, weil er damit auch unseren Widerstand gegen den Ausverkauf der Bahn an private Investoren brechen möchte. Bahnprivatisierungen sind übrigens in allen Ländern, wo diese passiert sind, zu Lasten der Bahnkunden und deren Sicherheit gegangen und haben den SteuerzahlerInnen nicht nur überhaupt nichts gebracht, sondern im Gegenteil letztlich noch viel höhere Kosten verursacht. Herr Lopatka versucht gleichzeitig tot zu schweigen, dass die sogenannte Reform, die im Jahr 2003 von der damaligen ÖVP-geführten Regierung beschlossen wurde, ein absoluter Murks war und den damals politisch eingesetzten ÖBB-Managern erst ermöglichte, hunderte Millionen Euro an der Börse zu verzocken. Aber dies scheint in der Welt des „Finanzexperten“ Lopatka nicht so bedeutsam zu sein, wie angeblich noch immer vorhandene „ÖBB-Pensionsprivilegien“. Eine Zumutung, wie in diesem Zusammenhang permanent mit falschen Behauptungen gegen ÖBB-Bediensteten gehetzt wird.

Einige Richtigstellungen:
• Bereits seit 1996 sind neu eintretende ÖBB-Beschäftigte den ArbeiterInnen und Angestellten in der Privatwirtschaft gleichgestellt und gelten auch die Pensionsregelungen des ASVG. Seit damals gibt es auch keine Pragmatisierungen mehr. Das Pensionsrecht, dass für jene Eisenbahner gilt, die vor 1995 bei der Bahn begonnen haben, wurde in den letzten 15 Jahren viermal verändert. Das Pensionsalter wurde an jenes der BeamtInnen angeglichen. Eisenbahner können damit frühestens mit 61,5 Jahren in Pension gehen und auch nur, wenn sie 42 Jahre gearbeitet haben. Das bedeutet, dass ÖBB-MitarbeiterInnen im Schnitt mit Sicherheit nicht mit rund 52 Jahren in Pension gehen wie Lopatka immer wieder behauptet.
• Es hat aber eine Zeit gegeben, wo ÖBB-MitarbeiterInnen regelrecht in die Pension gedrängt wurden. Derartige Frühpensionierungen wurden mit damaliger Unterstützung der ÖVP/FPÖ/BZÖ-Regierung vom Management regelrecht forciert, um sich insbesondere von älteren DienstnehmerInnen zu entledigen. Diese Mitarbeiter mussten dann neben der Durchrechnung auch Abschläge wie im ASVG im Ausmaß von bis zu 15% hinnehmen.
• Unrichtig ist auch die Behauptung, dass "Alt-Eisenbahner“ mit 80% des Letztbezuges in Pension gehen. Seit den Pensionsreformen 2003 und 2004 gilt auch hier die Durchrechnung. Wie auch im ASVG steigt der Durchrechnungszeitraum jährlich an (dzt. 8 Jahre) und erreicht zeitgleich mit dem ASVG im Jahr 2028 eine lebenslange Durchrechnung. Wenn es zu Frühpensionierungen kommt, dann mit Durchrechnung und mit Abschlägen.
• Das Pensionsantrittsalter wurde durch die Reformen 2003 schrittweise auf 61,5 bzw. 63 Jahre angehoben. Trotzdem zahlen "Alt-Eisenbahner" Pensions-Sicherungsbeiträge im Aktivstand und in der Pension von bis zu 4,8% des Bezuges. (Das gibt es im ASVG nicht).
• Da die ÖBB das einzige Unternehmen Österreichs sind, das die Pensionen direkt auszahlt, werden die Pensionszahlungen fälschlicherweise dem System Bahn angelastet. Der Grund: Die Beträge im Bundesbudget werden nicht als allgemeine Zahlungen, sondern als Zahlungen an die ÖBB ausgewiesen. Das ist missverständlich, da Pensionszahlungen eine anerkannte Sozialleistung des Staates sind (Bei den Beamten zahlt der Staat übrigens 100 % der Pensionen).
• Die Eisenbahner werden auch immer als Beamte bezeichnet, aber es gab und gibt bei den ÖBB keine Beamten. Aufgrund eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes im Jahr 1997, müssen seit 2000 alle im unkündbaren Dienstverhältnis stehenden ÖBB-Bediensteten(im Gegensatz zu den wirklichen Beamten) auch Arbeitslosenversicherung (3%) bezahlen, obwohl diese Leistung nie zu tragen kommt . Dieses Geld wandert also eins zu eins in die Taschen des Finanzministers.

Bezeichnend ist bei all diesen Angriffen, die in den großen Medien veröffentlicht werden leider auch, dass Gegendarstellungen fast gar nicht abgedruckt werden. Man hat den Eindruck, die Bahn soll solange schlecht geredet werden, bis sie „sturmreif“ ist.
Daher haben die Gewerkschaft „vida“ und die Belegschaftsvertretungen eine Gegenaktion gestartet, um zu verhindern, dass es tatsächlich zum Ausverkauf der ÖBB kommt.
Übers Internet unter - www.unserebahn.at - läuft eine Aufklärungs- und Unterstützungskampagne, in der auch
weitere „Doppelzüngigkeiten“ des ÖVP- Regierungsmitglieds und unsere Richtigstellungen zu finden sind.

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