Ärztepaar spielt 'Big Brother'

- <b>Dieser Mann</b> bewegt sich auf öffentlichem Gut. Dass er aufgenommen wurde, wusste er nicht.
- Foto: privat
- hochgeladen von Thomas Santrucek
Überwachungsmaßnahmen eines Ärztepaares sorgen für Wirbel. Der Anwalt des Paares verteidigt das Vorgehen.
PITTENTAL. Dass ein Ärztepaar mit einer Wildkamera und einer Videokamera nicht nur das Eigenheim, sondern die Umgebung – etwa einen Gemeindeweg – überwacht, liegt Passanten im Magen.
Ein Streit ufert aus
"Wie komme ich dazu, von jemanden gegen meinen Willen fotografiert und gefilmt zu werden", echauffiert sich eine Person, die von der Wildkamera bildlich festgehalten wurde. Seitens des Ärztepaares hielt man sich anfangs recht bedeckt, meinte knapp: "Es handelt sich um einen Nachbarschaftsstreit. Ich will nichts davon in der Zeitung lesen."
Seitens der Bezirkshauptmannschaft heißt es zu dem Treiben: "Grundsätzlich ist für die Herstellung und Veröffentlichung von Fotos die Zustimmung der betreffenden Person erforderlich. Sollte diesem Prinzip widersprochen werden, ist Anzeige bei der Polizei zu erstatten und bewirkt dies, dass die Angelegenheit einer Überprüfung zugeführt wird und es sich letztendlich in jedem Fall um eine Einzelfallbeurteilung handeln wird." Letztendlich sei es aber ein Fall für die Datenschutzkommission, wenn Personen auf öffentlichen Stellen fotografiert und gefilmt werden.
Dient der Grundüberwachung
Schließlich meldete sich noch der Anwalt des Ärztepaares, Arno Casati aus Wr. Neustadt, zu Wort. Er erklärte im Namen seiner Klienten: "Die Ärzte wollen nur Frieden mit dem Nachbarn, der aber nicht." Die Cam zeige nur das Grundstück der Ärztin und sei montiert worden, weil es einen Vandalenakt gegeben habe. Auf Bildern, die den Bezirksblättern vorliegen, ist jedoch klar ein öffentlicher Weg ersichtlich, der gewiss nicht den Ärzten gehört. Laut Casati wolle das paar keine wildfremden Leute fotografieren.
"Sind nicht zuständig"
Vornehm zurück hält sich in der Frage zur Überwachung des Gebiets der Bürgermeister der betroffenen Gemeinde. Der meinte zu den Bezirksblättern: "Die Gemeinde ist dafür nicht zuständig. Dafür gibt es ein Bundesgesetz."
Zur Sache: Big Brother im Pittental
Laut Anwalt des Ärztepaares sei der Weg beim gepachteten Grundstück nicht im Blickwinkel der Kamera. Aufnahmen, die den Bezirksblättern vorliegen, widerlegen das jedoch. Laut Anwalt wurde die Montage der Kamera der Polizei gemeldet. Das hilft allerdings wenig, wie Bezirkspolizeikommandant Johann Neumüller weiß: "Weil die Polizei hier nicht zuständig ist. Da bringt das Melden bei der Polizei nichts." Die Bewilligung (oder eben Ablehnung) einer Überwachungskamera wird vom Datenschutzgesetz geregelt (nachzulesen auf www.dsb.gv.at und auf www.argedaten.at). Ferner müsse man mit Tafeln auch darauf hinweisen, dass ein Gebiet überwacht wird.


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