Nur ein Verständigungsproblem?
Gloggnitzer (61) liegt im Clinch mit seinem Anwalt
Rechtlichen Beistand suchte der Gloggnitzer Senad H. (61) bereits mehrere Male. Seine Wahl fiel auf einen Juristen aus Wiener Neustadt. Doch jetzt herrscht Eiszeit zwischen den beiden – denn es geht um Geld; genauer gesagt um 1.387,19 Euro.
GLOGGNITZ/WIENER NEUSTADT. Bei seinem Scheidungsverfahren, nach einem missglückten Autokauf und wegen eines Unfalls nahm Senad H. wiederholt die Dienste eines Rechtsanwalts aus Wiener Neustadt in Anspruch. Eben wegen seines Unfalls flossen auch 1.387,19 Euro – aber nicht an H., sondern an den Juristen, und wurden als "Prozesskostenablöse" deklariert.
H. vertritt die Auffassung, dass dieses Geld für erlittene Verletzungen bei einem Verkehrsunfall für ihn erstritten wurde. "Ich habe deshalb auch der Rechtsanwaltskammer geschrieben", so der Gloggnitzer.
Diese überprüfte den Fall auch und ließ den 61-Jährigen wissen, dass kein Anlass bestehe, gegen seinen Anwalt standesbehördlich einzuschreiten.
Nur ein Missverständnis
Offenbar hakt es an der Kommunikation zwischen H. und dem Anwalt. Auf BezirksBlätter-Anfrage erklärte der Neustädter Anwalt jedenfalls wie die 1.387,19 Euro-Rechnung zustande kam: "Ich habe eine Abwicklung nach dem Verkehrsopfergesetz vorgenommen und hat aus diesem Anlass die Rechtsschutzversicherung des Mandanten eine Prozesskostenablöse getätigt."
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