Neunkirchen
Putzfrau darf Stadt pfänden

Die Stadtgemeinde Neunkirchen leistete einer Zahlungsaufforderung des Arbeitsgerichtes nicht Folge. | Foto: Santrucek
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Die Stadt Neunkirchen kündigte eine Raumpflegerin. Auf offene Lohnnachzahlungen wartet die Frau bis heute.

Mussten Sie bereits Exekution gegen eine (Stadt-)Gemeinde führen?

NEUNKIRCHEN. Eine ehemalige Raumpflegerin aus dem Rathaus Neunkirchen musste das Arbeitsgericht Wr. Neustadt bemühen. Die 58-Jährige war mit 1. Oktober 2021 in Altersteilzeit gewechselt. Das Modell sah vor, dass sie zweieinhalb Jahre weiterhin 30 Stunden arbeitet und die nächsten zweieinhalb Jahre Freizeitphase genießt. Bezahlt wurden ihr, im Hinblick auf fünf Arbeitsjahre, nur die Löhne für 15 Arbeitsstunden.

Es ging um 4.127 Euro

Doch ab 29. April 2022 war sie krankgeschrieben. "Ich musste operiert werden", erzählt die Frau im BezirksBlätter-Gespräch. Nach einjährigem Krankenstand bekam sie die Kündigung, was laut Dienstvertrag möglich war. Überstunden und Urlaubsgeld wurden ihr anstandslos bezahlt; Die Mehrstunden von den 15 zu den 30 geleisteten Stunden aber nicht. "Es ging um 4.127 Euro", schilderte die 58-Jährige.

Stadt ignorierte Zahlungsbefehl

"Mein Rechtsbeistand meinte, dann pfänden wir. Das ist jetzt passiert. Der Pfändung wurde stattgegeben."

Das Arbeitsgericht behandelte den Fall der Reinigungskraft und gab ihr Recht. Seit 4. Oktober 2023 existiert ein entsprechender Zahlungsbefehl für die Stadtgemeinde. Doch das rechtskräftige Urteil wurde von der Stadtgemeinde bislang ignoriert. Ihr Anwalt riet dazu, die offene Forderung mittels Exekutionstitel geltend zu machen: "Er meinte, dann pfänden wir. Das ist jetzt passiert. Der Pfändung wurde stattgegeben."

Jetzt wird es für die Stadt teurer

Nachdem die Stadtgemeinde die Zahlung bislang verweigerte, kommen nun auch noch zusätzliche 278 Euro Zinsen zum ausstehenden Lohn sowie 890 Euro Gerichtskosten dazu.

Der oberste Beamte der Stadtgemeinde, Christof Holzer, schweigt zu der peinlichen Personalangelegenheit. | Foto: Santrucek
  • Der oberste Beamte der Stadtgemeinde, Christof Holzer, schweigt zu der peinlichen Personalangelegenheit.
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Kein Kommentar aus dem Amt

Dem Vernehmen nach wurde aus dem Rathaus kolportiert, dass man nichts von der offenen Zahlung wüsste. Wo die Information verloren gegangen sein könnte, gibt Rätsel auf, denn immerhin existiert ein rechtskräftiges Urteil, das den beteiligten Parteien gewöhnlich auch zugestellt wird. Eine Nachfrage im Rathaus wird abgeblockt. Stadtamtsdirektor Christof Holzer: "(...), jedoch darf ich um Verständnis ersuchen, dass von meiner Seite keinerlei Auskünfte bezüglich aktiver Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. über ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter getätigt werden."

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