In unseren Wäldern
Schilder sollen für Waldruhe sorgen
Mountainbiken auch im Winter? Erlaubt, oder verboten? Es gibt zwar Vereinbarungen, aber kaum Kennzeichnungen, gesperrter Wege. Das soll sich ändern.
BEZIRK. Wer auch im Winter auf Forststraßen dem Mountainbike-Vergnügen frönen möchte, tut das meist illegal. Denn die Benutzungszeiträume wurden in einer landesweiten Vereinbarung fixiert. Ein Umstand, der defacto allerdings nur spärlich kommuniziert wird (etwa hier).
Strafende Blicke von Spaziergängern und Forstaufsichtsorganen und verdutzte Mienen bei den Bikern sind damit vorprogrammiert. Doch das soll sich schon bald ändern. Denn wie aus den Wiener Alpen durcksickerte, ist eine neue Beschilderungs-Logik angedacht. Alle Wege, die künftig neu gemacht oder neu beschildert werden, müssen das Taferl "Biker Fair Play" am Eingang der Tour stehen haben.
Laut Landesvereinbarung ist die Benützung markierter Radrouten nur in den Zeiträumen März und Oktober von 9 bis 17 Uhr sowie im April und September von 8 bis 18 Uhr und Mai bis August von 7 bis 19 Uhr, gestattet. Im Winter und im Frühjahr ist Pause angesagt.
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