Keine Tempo-Reduktion vor Neunkirchner Siedlung
UPDATE zu Enttäuschung über Entscheidung des Verkehrssachverständigen
BEZIRK NEUNKIRCHEN. Derzeit dürfen Autofahrer Auf der Raglitzer-Straße bis kurz vor der Einmündung in die Schiller-Gasse mit 100 km/h dahinbrettern. Den Verkehrslärm schlucken Siedler kurz vor dieser Kreuzung. Ein unbefriedigender Zustand, meint Neunkirchens SPÖ-Stadtrat Günther Kautz.
Im Rahmen einer Verkehrsverhandlung hätte man diese ungute Situation bereinigen können. "Aber weil die Straße nur einseitig verbaut ist, und weil keine Ausfahrten in Richtung Raglitzer-Straße führen, lehnte der Verkehrssachverständige eine Tempo-Reduktion ab", skizziert SPÖ-Stadtrat Günther Kautz beim Lokalaugenschein mit den Bezirksblättern. Dennoch bleibt die Lärmbelastung für die Bewohner der Siedlungshäuser vor dem Ortsschild (wo auch Tempo 50 beginnt) erhalten. Kautz: "Der Sachverständige meinte auch, dass er für Lärmbelastung nicht zuständig sei." Der SPÖ-Mandatar hofft nun, dass Bezirkshauptfrau Alexandra Grabner-Fritz den Sachverständigen "overruled" und dennoch das Tempo von erlaubten 100 auf 70 km/h gedrosselt wird.
Das sagt die Behörde
Seitens der Bezirkshauptmannschaft heißt es auf Bezirksblätter-Anfrage: "Aus verkehrstechnischer Sicht wurde festgehalten, dass es sich um einen gänzlich anbaufreien, dem nördlichen Ortsgebiet von Neunkirchen vorgelagerten Freilandabschnitt handelt. Im Lichte der örtlichen Gegebenheiten und Anlagenverhältnisse und des unauffälligen Unfallgeschehens erschien eine Reduktion aus Gründen der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs als nicht erforderlich.
Betreffend Lärmbelästigung wurde festgestellt, dass derzeit keine erhebliche verkehrsbedingte Lärmbelästigung zu erkennen ist. Weiters lag kein übermäßig hoher Schwerverkehrsanteil vor; die Wohnhausanlage liegt nicht direkt an der Straße, sondern ist durch einen Grünstreifen mit Baumbewuchs getrennt. Es wurde daher kein Interesse an einer Verkehrsbeschränkung festgestellt, welches das Interesse des Verkehrs an der ungehinderten Benützung der Verkehrswege überwiegen würde."
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.