Public Viewing erleichtert
NÖ verzichtet auf Bewilligung, Gastronomen jubeln vor der WM 2026

Foto: Sascha Trimmel
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Mit der Änderung des NÖ Veranstaltungsgesetzes können Public Viewings künftig ohne zusätzliche Bewilligung durchgeführt werden.

NÖ. Die Wirtschaftskammer Niederösterreich begrüßt diesen Beschluss des NÖ Landtages ausdrücklich, da damit eine langjährige Forderung der Wirtschaft umgesetzt wurde.

„Mit dieser Novelle können sich unsere Betriebe wieder auf das Wesentliche konzentrieren, nämlich: großartige Events für Gäste und Kund:innen schaffen“, betonen WKNÖ-Präsident Wolfgang Ecker und Mario Pulker, Obmann der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft in der Wirtschaftskammer NÖ.

Wolfgang Ecker, Präsident der Wirtschaftskammer NÖ | Foto: Rita Newman
  • Wolfgang Ecker, Präsident der Wirtschaftskammer NÖ
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Mehr Rechtssicherheit und weniger Bürokratie

Bereits seit 2013 waren Public Viewings nach der Gewerbeordnung in genehmigten Betriebsanlagen grundsätzlich bewilligungsfrei. Da sie jedoch nicht ausdrücklich Teil der jeweiligen Betriebsanlagengenehmigung waren, mussten sie zusätzlich bei der Gemeinde gemeldet werden. Mit der aktuellen Novelle wird diese Unsicherheit beseitigt.

„Public Viewings sind künftig eindeutig im NÖ Veranstaltungsgesetz verankert und erfordern keine zusätzliche Anmeldung. Das schafft Rechtssicherheit“, erklärt Wolfgang Ecker. Auch aus Branchensicht ist die Erleichterung deutlich spürbar. „Aus Sicht der Branche ist klar: Die Novelle bringt einen spürbaren Bürokratieabbau“, so Mario Pulker. „Künftig entfällt für Public Viewings im Rahmen zeitlich befristeter Großveranstaltungen die Bewilligungspflicht nach dem NÖ Veranstaltungsgesetz. Dies gibt den Betrieben den nötigen Spielraum, sich auf die professionelle Planung und Durchführung ihrer Events zu konzentrieren.“

Mit klaren und verlässlichen Rahmenbedingungen werde es für Betriebe einfacher, in Technik, Infrastruktur oder Außenflächen zu investieren.

Mario Pulker, Obmann der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft in der Wirtschaftskammer NÖ. | Foto: Andreas Kraus
  • Mario Pulker, Obmann der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft in der Wirtschaftskammer NÖ.
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Positive Impulse für Gastronomie und Tourismus

Von der Gesetzesänderung erwartet sich die Wirtschaft zusätzliche Impulse für Gastronomie und Freizeitwirtschaft – insbesondere mit Blick auf kommende Großereignisse wie die Fußball-WM. „Wir erwarten uns dadurch einen zusätzlichen Impuls für die Gastronomie: Wenn Hürden fallen, werden mehr Betriebe Public Viewings anbieten. Gerade im Vorfeld der Fußball-WM ist das ein wichtiges Signal – für gute Stimmung, volle Lokale und eine starke wirtschaftliche Dynamik“, sind sich Ecker und Pulker einig.

Auch Gastronom Dietmar Schöner aus Mank sieht klare Vorteile: „Die neue Regelung bringt uns Gastronomen echte Erleichterung: Wir brauchen uns nicht mehr mit Formularen oder Genehmigungen herumzuschlagen, sondern können uns voll auf das konzentrieren, was zählt – unseren Gästen eine entspannte, gemeinsame Zeit zu bereiten.

Den Gastgarten öffnen, gutes Essen und Drinks servieren, Veranstaltungen live erleben und besondere Momente schaffen – darum geht es“, freut er sich über die Novelle. „Bei der letzten Fußball-WM kamen vor allem die österreichischen Spiele richtig gut an, und auch dieses Mal habe ich schon einige Ideen, um meinen Gästen wieder ein besonderes Erlebnis zu bieten.“

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