Landesgericht Krems
Psychisch Kranke stach Ehemann in den Hals

Schwurgericht tagte in Krems. | Foto: Kurt Berger
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Ein Schwurgericht entschied, dass die 53-jährige Nigerianerin in ein forensisch-therapeutisches Wohnheim eingewiesen wird. Sie war zum Tatzeitpunkt nicht schuldfähig.
WALDVIERTEL. Die Beschuldigte hätte sich, wenn sie zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig gewesen wäre, wegen Mordversuchs, schwerer Nötigung, Raubes und schwerer Körperverletzung verantworten müssen. Ein Gutachten bescheinigte der Frau jedoch, an einer schizoaffektiven Störung zu leiden. Diese mache sie auch künftig gefährlich, wenn sie nicht medizinisch behandelt würde.

Geld gefordert und zugestochen

Die fünffache Mutter, ein Kind lebt bei ihr, hatte im Juli 2025 im Zuge eines Streits mit ihrem 58-jährigen Gatten, einem Österreicher, diesem zuerst mit einem Gegenstand auf den Kopf geschlagen, dann insgesamt sechsmal mit einem Küchenmesser zugestochen. Zudem forderte sie von ihrem Mann Bargeld oder die Bankomatkarte samt PIN-Code. Der Mann erlitt eine Platzwunde am Kopf sowie schwere Schnittverletzungen im Gesicht und am Hals. Nur durch Glück wurde bei den Messerstichen die Halsschlagader nicht betroffen. Das Opfer konnte noch die Polizei rufen.

Weiß, dass ich krank bin

Die 53-Jährige gab an, kaum noch Erinnerungen an den Vorfall zu haben. Sie wisse, dass sie krank sei und behandelt werden müsse. Der 58-Jährige hatte bei seiner kontradiktorischen Einvernahme angegeben, dass sich bei seiner Frau öfter der Schalter umlege und sie dann völlig ausraste.

Einweisung mit Auflagen

Die Geschworenen folgten der Forderung der Staatsanwaltschaft auf eine Einweisung. Die Frau wird in einem forensisch-therapeutischen Wohnzentrum unter Auflagen mit fünfjähriger Probezeit untergebracht. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. -Kurt Berger

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Schwurgericht tagte in Krems. | Foto: Kurt Berger
Astrid Wagner verteidigte die Beschuldigte. | Foto: Kurt Berger
Die Geschworenen entschieden auf Einweisung. | Foto: Kurt Berger

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