Maul- und Klauenseuche
Schutzmaßnahmen in Niederösterreich verschärft

- Drei Bezirke in Niederösterreich sind in der Sperrzone: Mistelbach, Gänserndorf und Bruck an der Leitha.
- Foto: symbolfoto: pixabay
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Ausbruch in Ungarn und Slowakei: Aufgrund des grenznahen Ausbruchs sind Überwachungszonen in Niederösterreich eingerichtet.
NÖ. Die Maul- und Klauenseuche (MKS) hat in den vergangenen Tagen zu neuen Ausbrüchen in Ungarn und der Slowakei geführt. Besonders besorgniserregend ist der aktuelle Fall in Ungarn nahe der Grenze zu Österreich, wodurch eine Überwachungszone auf österreichisches Staatsgebiet ausgedehnt wurde. Auch in Niederösterreich gelten nun verschärfte Sicherheitsmaßnahmen, um eine Einschleppung zu verhindern.
Ausbruch in Ungarn und Slowakei
Die ungarischen Veterinärbehörden meldeten am 26. März 2025 einen weiteren MKS-Ausbruch auf einem Rinderbetrieb mit rund 3.000 Tieren nahe Hegyeshalom, nur wenige Kilometer von der niederösterreichischen Grenze entfernt. Dies ist bereits der zweite Ausbruch in Ungarn in diesem Monat. In der Slowakei wurden ebenfalls mehrere Fälle bestätigt, darunter ein neuer Ausbruch am 25. März innerhalb der bestehenden Überwachungszone.
Die betroffenen Betriebe unterliegen strengen Maßnahmen wie Keulung, Desinfektion und Bewegungseinschränkungen für empfängliche Tiere. Zudem wurde in der Slowakei ein "Standstill" verhängt, der jeglichen Transport von empfänglichen Tieren untersagt.
Maßnahmen in Niederösterreich
Um eine Einschleppung der Seuche zu verhindern, wurden in Niederösterreich Schutzmaßnahmen ergriffen. Die Bezirke Mistelbach, Gänserndorf und Bruck an der Leitha in Niederösterreich sind betroffen. Besonders in diesen gelten verschärfte Vorschriften: (Quelle: www.verbrauchergesundheit.gv.at)

- Eingerichtete Sperrzone in Österreich. Die Bezirke Mistelbach, Gänserndorf und Bruck an der Leitha in Niederösterreich sind betroffen.
- Foto: screenshot MeinBezirk/www.verbrauchergesundheit.gv.at
- hochgeladen von Franziska Stritzl
Betriebe mit empfänglichen Tieren:
- treffen Vorkehrungen, um den Kontakt mit Wildtieren zu verhindern
- melden Krankheitsfälle und Leistungsrückgänge umgehend der Veterinärbehörde
- ergreifen Maßnahmen, um eine Übertragung der Krankheit durch Personen bestmöglich zu vermeiden (Biosicherheit, Reduktion der Personenanzahl, die in direkten Kontakt mit empfänglichen Tieren kommen)
- führen Aufzeichnungen über alle Personen, die den Betrieb besuchen
Darüber sind gelten in der Überwachungszone folgende Vorgaben:
- Messen, Märkte und Tierschauen mit empfänglichen Tieren sind untersagt
Keine akuten Fälle in Österreich
Bislang gibt es keine nachgewiesenen MKS-Fälle in Österreich. Das Virus stellt für Menschen keine Gefahr dar, doch für Nutztiere ist es hoch ansteckend und kann schwerwiegende wirtschaftliche Folgen haben.
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