Vorwurf Tierquälerei
Wann auch Elstern mit Vogelfallen gefangen werden

Im Fall einer Meldung vom 14. März in der Gemeinde Hagenbrunn (Bezirk Korneuburg) war eine von drei gefangenen Elstern bereits verstorben.  | Foto: VGT
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  • Im Fall einer Meldung vom 14. März in der Gemeinde Hagenbrunn (Bezirk Korneuburg) war eine von drei gefangenen Elstern bereits verstorben.
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Die Meldungen über verendete Tiere in Vogelfallen häufen sich in Niederösterreich. Dem Verein gegen Tierfabriken (VGT) stößt dies sauer auf und stellt Vorwürfe wegen Tierquälerei durch die Verwendung von Vogelfallen in den Raum. Der Jagdverband erklärt, wann sogar geschützte Vögel, wie Elstern und Eichelhäher, so gefangen werden dürfen.

NÖ. Das Fangen geschützter Vogelarten wie Elster und Eichelhäher mit Vogelfallen brachte zuletzt Tierschützer auf den Plan. Schnell verbreitete sich der Vorwurf wegen Tierquälerei durch die Verwendung von Vogelfallen, doch unter bestimmten Voraussetzungen dürfen sogar geschützte Vogelarten, wie Elster und Eichelhäher gefangen werden. Der Abschuss ist nicht immer zielführend, betont der NÖ Jagdverband und erklärt wann die Vogelfallen zum Einsatz kommen.

Rabenvögel sind „Gewinner“ der Landwirtschaft

Rabenvögel sind eine vielfältige Gruppe von Vögeln, die in Österreich weit verbreitet sind und eine wichtige Rolle im Ökosystem spielen. Zu den bekanntesten Arten gehören Rabenkrähen, Dohlen, Elstern und Eichelhäher. Diese Vögel sind für ihre Intelligenz, Anpassungsfähigkeit und soziale Strukturen bekannt. In Österreich finden Rabenvögel optimale Bedingungen zum Brüten, da sie als Nahrungsopportunisten eine Vielzahl von Nahrungsquellen nutzen können, die in der modernen Kulturlandschaft reichlich vorhanden sind. Diese Nahrungsquellen umfassen unter anderem menschliche Abfälle, landwirtschaftliche Erzeugnisse und sogar kleine Wirbeltiere. Die Fähigkeit, sich an unterschiedliche Umgebungen anzupassen und von verschiedenen Nahrungsquellen zu profitieren, macht sie zu Gewinnern in der von Menschen geprägten Umgebung.

Aufgrund ihrer Fähigkeit, unnatürlich hohe Bestandsdichten zu erreichen, können Rabenvögel jedoch auch negative Auswirkungen haben, z.B. für die Landwirtschaft. | Foto: Pixabay
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Aufgrund ihrer Fähigkeit, unnatürlich hohe Bestandsdichten zu erreichen, können Rabenvögel jedoch auch negative Auswirkungen haben. Insbesondere kann ihr hoher Bestand einen starken Druck auf die Bestände und Populationen ihrer Beutearten ausüben. Kleinere Singvögel und Bodenbrüter stehen oft im Fokus ihrer Beutegreifer, was zu einem Rückgang dieser Arten führen kann. Dies hat wiederum Auswirkungen auf das gesamte Ökosystem, da diese Arten wichtige Funktionen in Bezug auf Bestäubung, Samenverbreitung und die Regulation von Insektenpopulationen haben.

Darüber hinaus können Rabenvögel auch eine Bedrohung für landwirtschaftliche Kulturen darstellen. Sie können beispielsweise Saatgut fressen, junge Pflanzen beschädigen oder sich an Obst- und Gemüseernten bedienen, was zu erheblichen wirtschaftlichen Verlusten führen kann.

Als Nahrungsopportunist nehmen Rabenvögel neben pflanzlicher auch tierische Nahrung auf. Dazu gehören vor allem in der Zeit der Aufzucht Gelege und Jungtiere von Singvögeln, kleine Reptilien sowie Jungtiere von Kleinsäugern, die leicht zu fangen sind. Bei der Elster etwa nimmt der Anteil tierischer Nahrung während der Aufzuchtzeit über 90 Prozent ein.

"Das kann sich auf die Bestände der Beutetiere negativ auswirken, vor allem, wenn die Populationen dieser Arten stark ausgedünnt sind",

betont der Jagdverband.

In Oberaschbach (Bezirk Amstetten) fanden zwei Spaziergänger im März einen „Norwegischen Krähenfang“ mit zwei verstümmelten Rabenkrähen.  | Foto: VGT
  • In Oberaschbach (Bezirk Amstetten) fanden zwei Spaziergänger im März einen „Norwegischen Krähenfang“ mit zwei verstümmelten Rabenkrähen.
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Der VGT wirft Tierquälerei vor

Die Art und Weise wie Vögel gefangen werden, aber auch die Tatsache, dass sie zum Teil flugunfähig gemacht werden, hat den VGT dazu bewegt Vorwürfe wegen Tierquälerei in den Raum zu stellen. Der Jagdverband weist diese Vorwürfe aber klar zurück:

"Es gibt klare Regelungen zur Fallenjagd, die einzuhalten sind. Tun sie das, sind die Voraussetzungen für den Vorwurf der Tierquälerei nicht erfüllt."

Alles zur Sichtweise des VGT erfährst du hier:

Verein gegen Tierfabriken fordert Fallen-Verbot

Auch geschützte Vogelarten dürfen gefangen werden

"Eichelhäher, Elster sowie Nebel- und Aaskrähe sind zwar über die Vogelrichtlinie geschützt, aber Ausnahmeregelungen sind zulässig, wenn dies dem Schutz der Tier- und Pflanzenwelt zugutekommt oder damit erhebliche Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen und Wäldern abgewendet werden",

betont der NÖ Jagdverband auf Nachfrage.

Elstern sind über die Vogelrichtlinie geschützt. Dennoch dürfen sie gefangen werden. | Foto: Pixabay
  • Elstern sind über die Vogelrichtlinie geschützt. Dennoch dürfen sie gefangen werden.
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Grundsätzlich dürfen dabei auch Krähenfänge verwendet werden, wenn die Bezirksverwaltungsbehörde dies verordnet. Bei der Erlassung dieser Regelung ist eine sorgfältige Abwägung verschiedener öffentlicher Interessen erforderlich, insbesondere im Hinblick auf die Bekämpfung von Tierseuchen und den Schutz der Artenvielfalt. Es ist wichtig, dass nur genehmigte Fallenarten verwendet werden dürfen, und zwar ausschließlich von Personen, die dafür geeignet sind. Zudem müssen diese Fallen mindestens einmal täglich überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie ordnungsgemäß funktionieren und keine unerwünschten Auswirkungen haben.

"Der Krähenfang (Krähenkorb) ist eine selektive Fangvorrichtung und daher entsprechend der EURichtlinie 2009/147/EG als zulässig anzusehen. Die Selektion ergibt sich einerseits durch die Bauweise und Größe der Einflugöffnung andererseits durch den Menschen. Die Endselektion erfolgt durch den Menschen aufgrund des NÖ Jagdgesetzes 1974 und der NÖ Jagdverordnung",

so der NÖ Jagdverband.

Im August 2023 gab es auch für Eichelhäher wieder eine Jagdfreigabe in NÖ:

Der Eichelhäher darf wieder gejagt werden

Die genauen Anforderungen bezüglich Eignung, Funktionsweise und Ausstattung von Fallen sind in der Niederösterreichischen Jagdverordnung sowie in den entsprechenden Bezirksverordnungen genau festgelegt. Jägerinnen und Jäger sind verpflichtet, sich strikt an diese Vorschriften zu halten, um sicherzustellen, dass die Jagdpraktiken den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und die Risiken für die Tierwelt und die Umwelt minimiert werden.

Nicht jeder Jäger darf Vogelfallen benutzen

Bevor ein Jäger eine Vogelfalle überhaupt verwenden darf, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

"Voraussetzungen sind eine aktuell gültige Jagdkarte, mindestens drei gültige Jagdkarten in denvorangegangenen zehn Jahren oder eine entsprechende Schulung für die Fallenjagd, die Möglichkeit der täglichen Überprüfung, die schriftliche Zustimmung des Jagdausübungsberechtigten und die Verordnung der Bezirksverwaltungsbehörde",

betont der NÖ Jagdverband. Die einzige wirkliche Alternative zur Vogelfalle ist der Abschuss der Tiere. Raben- und Nebelkrähen, Elstern und Eichelhäher sind sehr intelligente Tiere. Bei einer ausschließlichen Bejagung mittels Schusswaffe sei eine effiziente Reduktion der Besatzdichte kaum zu erreichen, so der Jagdverband weiter. Nach Beschuss halten sich die Vögel längere Zeit außerhalb der Schussweite, bleiben jedoch in der Nähe ihrer „Futterplätze“. Dies bedingt, dass maximal eine kurzfristige Vertreibung der Tiere erfolgt, die aber keinen nachhaltigen Einfluss auf deren Bestandesdichte nach sich zieht. Insofern besteht zu einer Bejagung mittels Kastenfallen zum Lebendfang keine Alternative.

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