Ab heute
Wölfe dürfen in NÖ wieder von Jägern erschossen werden
Eine neue Verordnung in Niederösterreich erlaubt es Jägern wieder Wölfe zu erschießen. Insgesamt nimmt die Population in Österreich zu.
NÖ. „Die neue Verordnung ist eine sehr gute Lösung und ermöglicht ein schnelleres und effizienteres Eingreifen, um Schaden an Menschen und Nutztieren hintanzuhalten", so Universitätsprofessor Klaus Hackländer, Leiter des Instituts für Wildbiologie und Jagdwirtschaft an der Universität für Bodenkultur Wien. Ab heute dürfen Jägerinnen und Jäger in NÖ wieder Jagd auf Wölfe machen. Mitte des Monats wurde der neue Vier-Punkte-Pakt vorgestellt, der den Umgang mit Wölfen in Niederösterreich regeln soll.
Nutztierrisse werden entschädigt
Für gerissene Nutztiere soll es eine unkomplizierte und schnelle Entschädigung geben. Über die Höhe dieser Entschädigung war zunächst nicht bekannt. Die Risszahlen sind seit 2020 stark gestiegen. Die meisten Wölfe in NÖ leben im Waldviertel. Aktuell geht man von sieben Rudeln in ganz Österreich aus, wovon sich vier im Waldviertel aufhalten sollen. Universitätsprofessor Klaus Hackländer unterstützt die Wolfsverordnung: „Angesichts eines exponentiell steigenden Wolfsbestandes (der Bestand erhöht sich jährlich um ein Drittel bzw. es kommt derzeit zu einer Verdopplung des Bestandes innerhalb von drei Jahren) ist es unabdingbar, unerwünschtes Wolfsverhalten zu unterbinden und Risikowölfe, die die Scheu verloren haben, aus dem Bestand unmittelbar zu entnehmen."
"Problemwölfe" im Fokus
Nach dem Vier-Punkte-Pakt wird das Verhalten eines Wolfes eingestuft. In den Stufen eins und zwei kommt es noch nicht zu einem Abschuss des Tieres. Die Bevölkerung wird aber bereits informiert, in welchem Gebiet sich der Wolf aufhält. Problematisch wird es ab Stufe drei, in der unerwünschtes Verhalten des Wolfes festgestellt wird. Stufe vier ist dann schon problematisches Verhalten. In dieser Stufe darf der Wolf gejagt und auch entnommen werden. In niedrigeren Stufen wird das Tier versucht aus dem Gebiet zu verjagen. Vergrämungen und Abschüssen müssen dabei in jedem Fall behördlich angeordnet werden. Vergrämungsmaßnahmen - also die Abgabe von Warnschüssen durch den Jäger - setzen dabei voraus, dass sich der Wolf binnen acht Tagen mehr als zweimal näher als hundert Meter an eine Siedlung heran wagt. Auch wenn ein Wolf eine menschgeschaffene Futterquelle, wie Biomüll oder Kompost, öfter als einmal wöchentlich aufsucht, greift die neue Verordnung. Die neuen Regelungen sind eine Adaption eines seit 2018 bestehenden Pakts, welche zunächst auf zwei Jahre befristet sein werden.
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