Gericht Wiener Neustadt
Zu zwei Jahren Haft verurteilt wegen IS-Propaganda
- Vor dem Landesgericht Wiener Neustadt wurde der 18-jährige Luca K. wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt.
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Zwei Tage vor dem Taylor-Swift-Konzert in Wien wurde er festgenommen – nun ist das Urteil gegen Luca K. gefallen. Der junge Mann hatte sich radikalisiert und dem Terrornetzwerk IS zugewandt.
WIENER NEUSTADT/TERNITZ. Am Landesgericht Wiener Neustadt wurde heute am 25. Juli ein 18-Jähriger zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt. Der Angeklagte war im Umfeld jenes 20-Jährigen aktiv, der einen Anschlag auf das Taylor-Swift-Konzert im August 2024 geplant haben soll. Obwohl er selbst laut Anklage nicht direkt an diesen Plänen beteiligt war, fiel das Urteil deutlich aus.
Kein direkter Anschlagsplan
Luca K. wurde zwei Tage vor dem geplanten Swift-Konzert festgenommen und befindet sich seither in Untersuchungshaft. Diese wird auf die verhängte Haftstrafe angerechnet. Die Verurteilung erfolgte wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie einer kriminellen Organisation. Laut Gericht hatte Luca K. Propagandamaterial der Terrororganisation „Islamischer Staat“ verbreitet und den Attentäter des Wiener Terroranschlags von 2020 verherrlicht.
Ein Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist
Verteidiger Michael Dohr erklärte, sein Mandant sei nicht der enge Freund von Beran A. gewesen, der wegen des mutmaßlich geplanten Anschlags auf das Swift-Konzert nach wie vor unter Terrorverdacht steht. „Der war einer von mehreren in einem Freundeskreis, dem er sich angeschlossen hatte“, stellte Dohr klar. Ob gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt werden, will die Verteidigung in den kommenden Tagen entscheiden.
- Luca K. wurde zwei Tage vor dem Taylor-Swift-Konzert in Wien festgenommen und verbrachte seither seine Zeit in Untersuchungshaft.
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Luca K. zeigte sich während der Verhandlung reumütig. „Heute sehe ich das alles als Fehler. Ich bin froh, dass ich in Haft gekommen bin. Ich habe eine Tochter bekommen, ich sehe das Leben jetzt ernster.“ Er sprach davon, in die falschen Kreise geraten zu sein und bezeichnete sich selbst als „naiv“. Der Richter zeigte sich jedoch nicht vollständig überzeugt: „Sie waren keineswegs bloß der Mitläufer, als der Sie sich darstellen wollten“.
Ideologische Verstrickung dokumentiert
Als Beleg für die ideologische Tiefe führte der Richter eine Nachricht an, in der K. einen Freund davor warnte, eine ATIB-Moschee zu besuchen, da diese „westliche Werte wie Polizei und Wahlen“ erlaube. Auch das Versenden von IS-Dateien sei laut Urteil keine unbewusste Handlung gewesen. In einem Video sei K. zwar nicht selbst beim Treueschwur auf den IS-Kalifen zu sehen, jedoch habe er einen anderen Jugendlichen dabei ermutigt. Seine Pose in dem Video ähnele auffällig jener des Wiener Attentäters.
Luca K. war 2022 zum Islam konvertiert und hatte ihn offenbar besonders rigide ausgelegt. Laut Prozessunterlagen forderte er etwa von seiner damaligen Ehefrau, sich zusätzlich zur Vollverschleierung auch die Hände zu bedecken. Heute erklärte er im Gerichtssaal: „Ich will so leben wie auch andere Muslime in Österreich leben, die keine Terroristen sind.“ Seine Radikalisierung habe zunächst über das Internet und später in der Tewhid-Moschee in Meidling stattgefunden.
Deradikalisierung mit Vorbehalten
Ein Vertreter des Vereins DERAD, der den Angeklagten seit Ende 2023 betreut, bescheinigte ihm eine positive Entwicklung. Anders als viele andere habe Luca K. seine früheren Überzeugungen nicht verharmlost oder relativiert. Eine vollständige Entwarnung wollte der Experte dennoch nicht geben. Es komme entscheidend darauf an, in welchen Kreisen sich K. nach einer möglichen Enthaftung bewegen werde.
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