Meine Förderung
Blau-gelbe Wohnstrategie unterstützt NÖs Familien

Grund und Boden werden immer teurer: Welche Maßnahmen setzt das Land, um Eigenheim für (Jung-)Familien zu ermöglichen?
LANDESRAT MARTIN EICHTINGER:
Aufgrund der Corona Pandemie zeigt sich ein neuer Trend – hinaus ins Grüne, hinaus aufs Land. Der Wunsch nach einem eigenen Garten ist ausgeprägter denn je. Deshalb sind die Grenzregionen, das Waldviertel und das Weinviertel nun sehr gefragt. Durch die Möglichkeit von Homeoffice, was viele Unternehmen nunmehr anbieten, haben diese Regionen nunmehr an Attraktivität gewonnen, zumal man die Natur unmittelbar in vollen Zügen genießen kann.

Unterstützung für die Familien

Mit der blau-gelben Wohnbaustrategie unterstützt das Land NÖ Familien besser als je zuvor. Die Ausrichtung der Schwerpunkte in Richtung Familien, Umwelt und Energie sorgt dafür, dass die NÖ Wohnbauförderung treffsicher und zukunftsweisend unterstützt. Die Familienförderung berücksichtigt die jeweilige Familiensituation und unterstützt besonders Jungfamilien und Familien mit Kindern bei der Schaffung des eigenen Eigenheims.

Eigenheimförderung

Die Eigenheimförderung wird in Form eines Darlehens des Landes Niederösterreich vergeben und hat eine Laufzeit von 27,5 Jahren. Die Darlehenshöhe ergibt sich dabei aus einem Punktesystem, das sich aus einer Basisförderung sowie Ergänzungen etwa im Bereich der Ökologie und Sicherheit zusammensetzt. Insgesamt sind aus der Basisförderung und den Ergänzungen zur Basisförderung bis zu 100 Punkte möglich. Für Eigenheime und Reihenhäuser ergibt das bis zu 
€ 30.000,- an Förderdarlehen. Zusätzliche Erhöhungen der Darlehenssumme sind für Familien, beim Bau in Ortskernen und in Abwanderungsregionen möglich. Die Eigenheimförderung kann für die Errichtung eines neuen Eigenheimes beantragt werden.

Eigenheimförderung – Familienförderung

Mit 1.10.2019 wurde das Wohnbauförderungsdarlehen für Jungfamilien verdoppelt, das Darlehen für das erste Kind, für Arbeitnehmer und bei geminderter Erwerbsfähigkeit erhöht. Demnach stehen aus der Familienförderung nunmehr zu:
€ 10.000,– Euro für Jungfamilien.
€ 10.000,– Euro für das erste Kind und jedes weitere Kind.
€ 10.000,– Euro für Personen mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mind. 55 % oder Pflegebedürftigkeit ab der Pflegestufe II.
€ 3.000,– Euro für niederösterreichische Arbeitnehmer.

Mit dem Ortskernbonus (Stärkung der Ortskerne und des ländlichen Raumes) und dem Regionsbonus (regionsbezogener Ausgleichsbonus in Abwanderungsgemeinden) kann sich in Summe das Förderdarlehen um weitere bis zu € 12.000,-- erhöhen.
Alle ergänzenden Fördermöglichkeiten und auch Voraussetzungen finden Sie unter: www.noe-wohnbau.at/eigenheim

Wohnen in NÖ: Wie leistbar sind diese für Junge (Singles), Familien, oder auch für die Älteren? 
LANDESRAT MARTIN EICHTINGER: Niederösterreich sorgt dafür, dass alle Generationen im Land sicher, gut und leistbar wohnen können. Die NÖ Wohnbauförderung fördert Lebensqualität, Wirtschaft und Umwelt. Ziel ist es, weiter leistbaren Wohnraum zu schaffen – für unsere Familien, unsere Seniorinnen/Senioren und die jungen Menschen im Land.
Das Angebot an Förderungen im NÖ Wohnbau ist vielfältig, und alle Landesbürger*innen können es nutzen. Sei es durch die bereits oben erwähnte Eigenheimförderung oder spezielle Schwerpunkte wie „Junges Wohnen“ und „Begleitetes und Barrierefreies Wohnen“. In finanziell schwierigen Zeiten unterstützt das Land NÖ mit dem Wohnzuschuss/der Wohnbeihilfe.

Junges Wohnen
Mit der Förderschiene „Junges Wohnen“ rückt das Land Niederösterreich die jungen Landsleute in den Fokus und baut Wohnungen speziell für deren Bedürfnisse.
Für den Erhalt der Förderung ist erforderlich, dass die Wohnung nicht mehr als 60 m² Wohnnutzfläche hat, ausschließlich in Miete vergeben wird und der einmalige Finanzierungsbeitrag € 4.000,- nicht überschreitet. Weiters darf der/die Antragssteller*in das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Bewilligt wurden bisher 2.231 Wohneinheiten, davon sind bereits 1.327 Wohneinheiten benützbar. – Stand: Ende Juni 2021
Nähere Details finden Sie unter www.noe-wohnbau.at/junges-wohnen

Begleitetes Wohnen und Barrierefreies Wohnen
„Begleitetes Wohnen“ ermöglicht ein selbstständiges Leben mit kompetenter Unterstützung. Die Wohnform soll insbesondere Menschen mit Behinderung und Menschen, die altersbedingt Einschränkungen in Kauf nehmen müssen, eine selbstständige Lebensführung ermöglichen. Es beinhaltet ein verpflichtetes Grundbetreuungspaket und findet in einem barrierefreien Gebäude statt. Weitere Eckpunkte: Es gibt einen Gemeinschaftsraum für die Bewohner*innen. Die Wohnungsgrößen liegen dabei zwischen 45 und 65 m². Die Organisation der Betreuung obliegt der Gemeinde und kann von ehrenamtlichen oder sozialen Einrichtungen erbracht werden.

„Barrierefreies Wohnen“ ermöglicht Bewegungsfreiheit in den eigenen vier Wänden. Diese Form des Wohnens wird ohne verpflichtendes Grundbetreuungspaket und ohne Gemeinschaftsraum in einem barrierefreien Gebäude angeboten und umgesetzt und hilft vor allem Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind.

Beide Wohnformen erfüllen den Wunsch, in einer eigenen Wohnung zu leben. Die Mieter*innen führen selbstständig ihren eigenen Haushalt und haben zugleich die Sicherheit, je nach Bedarf entsprechende Wahlleistungen in Anspruch nehmen zu können.

Seit Aktionsbeginn von „Begleitetes Wohnen“ vormals und bekannt geworden unter „Betreutes Wohnen“ waren bis Ende Juni 2021 bereits 7.016 Wohneinheiten bewilligt, 5.605 sind benutzbar und werden bereits bewohnt.

Alle Informationen zu den Wohnformen „Begleitetes Wohnen“ und „Barrierefreies Wohnen“ gibt es unter www.noe-wohnbau.at/begleitetes-und-barrierefreies-wohnen

Wohnzuschuss & Wohnbeihilfe 

Wenn die monatlichen Kosten für das Wohnen den finanziellen Rahmen übersteigen, steht mit dem Wohnzuschuss bzw. der Wohnbeihilfe eine finanzielle Unterstützung des Landes Niederösterreich zur Verfügung. Die Höhe des Zuschusses ist variabel und unter anderem abhängig vom Familieneinkommen und der Höhe der Rückzahlungsverpflichtungen. Jungfamilien werden bei dieser Förderschiene besonders begünstigt.

Voraussetzungen:
Für den Erhalt der Beihilfe ist es erforderlich, dass der/die Antragssteller*in entweder in einer geförderten Wohnung (z.B. Genossenschaftswohnung) wohnt oder eine Förderung des Landes Niederösterreich für die Errichtung oder Sanierung eines Eigenheims erhält, die noch zurückbezahlt wird.

Alle ergänzenden Fördermöglichkeiten und auch Voraussetzungen finden Sie unter www.noe-wohnbau.at/wohnzuschuss

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