NÖ Landtag
Entlastung, Teilzeit und Bekenntnis zu S1, S8 & S34
Diese Themen werden am 27. April ab 13 Uhr im Landtagsschiff des NÖ Landeshauses bei der Landtagssitzung diskutiert, berichtet und/oder beschlossen.
NÖ. Bevor die zweite Landtagssitzung am 27. April um 13 Uhr startet, tritt am Donnerstag Vormittag noch der Bildungs-Ausschuss zusammen, um die Änderung des NÖ Kindergartengesetzes 2006 zu beschließen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen in Niederösterreich soll deutlich gesteigert werden – Teilzeitbeschäftigung ist das Thema.
Der vorliegende Entwurf enthält im Wesentlichen folgende Punkte:
- Ermöglichung der Gruppenführung durch teilbeschäftigte Elementarpädagoginnen/Elementarpädagogen (mit mindestens 27 Wochenstunden Arbeitszeit)
- Erweiterung des Kindergartenpersonals um „pädagogische Fachkräfte“ und „pädagogisch-administrative Assistenzen“
- Gesetzliche Verankerung von „Job-Sharing“ für den Kindergartenbereich
Bei Beschlussfassung wird die Novelle auch im Rahmen der Landtagssitzung diskutiert bzw. beschlossen werden.
Pflegescheck, Zuschuss und Rundfunk
Diesmal gibt es eine sogenannte "Aktuelle Stunde". Thema ist eine Entlastungsoffensive die durch den NÖ Pflegescheck, NÖ Wohn- und Heizungskostenzuschuss und die Abschaffung der Rundfunkabgabe gegeben sein soll. Eingebracht wird das Thema von den Abgeordneten Erber (ÖVP) und Teufel (FPÖ).
Sonderpädagogischer Förderbedarf
Der dritte Tagesordnungspunkt umfasst bestmögliche Ausbildungsbedingungen für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Eingebracht wird der Antrag von den Abgeordneten Schmidl (ÖVP) und Sommer (FPÖ), Berichterstatter ist Josef Edlinger (ÖVP).
Worum geht's konkret? In Niederösterreich gibt es sowohl inklusive Schulen mit Regelschulklassen als auch Allgemeine Sonderschulen mit Klein- und Kleinstgruppen mit teilweise speziellen pädagogischen Schwerpunktsetzungen. Im laufenden Schuljahr 2022/23 werden 5.196 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an
niederösterreichischen Pflichtschulen unterrichtet. Das sind 4,51 Prozent aller
Schülerinnen und Schüler an Allgemeinen Pflichtschulen. Davon besuchen 2.759
Schülerinnen und Schüler eine Allgemeine Sonderschule, 2.437 Schülerinnen und
Schüler besuchen integrative/inklusive Settings an Volksschulen, Mittelschulen oder
Polytechnischen Schulen.
Einheitliches System einführen
Allerdings benötigen diese Schülerinnen und Schüler nach den gesetzlichen Bestimmungen des Schulunterrichtsgesetzes – SchUG – sowohl die Zustimmung des Schulerhalters, als auch die Bewilligung der zuständigen Schulbehörde für die Inanspruchnahme eines 11. und 12. Schuljahres.
Es besteht allerdings österreichweit eine sehr unterschiedliche Bewilligungspraxis. So wurden in Wien etwa im vergangenen Jahr von 312 Anträgen 118 abgelehnt, während in Niederösterreich aufgrund der umfassenden Bemühungen des Landes und der NÖ Bildungsdirektion in den letzten Jahren etwa 96 Prozent der Anträge bewilligt werden konnten. Hier ist die Bundesregierung gefordert, ein österreichweit einheitliches System einzuführen.
Rechtsanspruch auf Wiederholung
Darüber hinaus wäre das SchUG dahingehend anzupassen, dass jenen Schülerinnen
und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Falle eines negativen
Abschlusses des letzten Schuljahres ein Rechtsanspruch auf Wiederholung dieses
Schuljahres eingeräumt wird.
Daher enthält der gestellte Antrag folgende Punkte: Einerseits soll die Landesregierung an die Bundesregierung herantreten um
- ein bundesweit einheitliches System einzuführen, um allen Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf die bestmöglichen Voraussetzungen für den Besuch des 11. und 12. Schuljahres einzuräumen
- das Schulunterrichtsgesetz – SchUG dahingehend anzupassen, dass jenen Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Falle eines negativen Abschlusses des letzten Schuljahres ein Rechtsanspruch auf Wiederholung dieses Schuljahres eingeräumt wird und die notwendige Finanzierung bereitzustellen.
Grenzen für Direktvergaben
Im nächsten Antrag geht es um die Anpassung der Schwellenwerteverordnung. Sie ermöglicht die Direktvergabe an einen befugten, leistungsfähigen und zuverlässigen Unternehmer. Und diese soll – laut Antrag der Abgeordneten Hackl (ÖVP) und Keyl (FPÖ) – auf unbestimmte Zeit verlängert sowie angepasst werden.
Die Schwellenwerte für Direktvergaben sollen auf 150.000 Euro und für Bauaufträge im nicht offenen Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung auf 1,5 Millionen Euro erhöht werden. Berichterstatter: Auer, ÖVP.
S1, Lobautunnel, S8 und S34
Im Tagesordnungspunkt 5 fordern die Abgeordneten Dorner (FPÖ) und Lobner (ÖVP) ein klares Bekenntnis zum Festhalten an allen im Bundesstraßengesetz verankerten Projekten in Niederösterreich, S 1 samt Lobautunnel, S 8 und S 34.
"Die Landesregierung wird ersucht, die Bundesregierung, insbesondere die zuständige Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie aufzufordern, ein Bekenntnis zur Umsetzung aller im Bundesstraßengesetz verankerten Projekte in Niederösterreich abzugeben und somit die
unverzügliche Realisierung dieser Projekte sicherzustellen".
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