Heizkostenzuschuss
Land erhöht um 10 Euro, FPÖ sieht darin Verhöhnung
Land Niederösterreich erhöht Heizkostenzuschuss für Winter 2021/22 auf 150 Euro
LH Mikl-Leitner/LR Teschl-Hofmeister/LR Königsberger-Ludwig: Wichtige finanzielle Unterstützung in herausfordernden Zeiten; FPÖ sieht "magere Erhöhung von 10 Euro als Verhöhnung"
NÖ. Die niederösterreichische Landesregierung hat in ihrer Sitzung eine Erhöhung des Heizkostenzuschusses für die Heizperiode 2021/22 von bisher 140 auf 150 Euro beschlossen.
„Aufgrund der aktuell herausfordernden Energiepreisentwicklung haben wir uns dazu entschlossen, den Heizkostenzuschuss für die kommende Heizperiode zu erhöhen und rasch zu beschließen. Das Heizen darf auch im heurigen Winter keine unüberwindbare Notwendigkeit für Bedürftige sein und so freut es mich sehr, dass wir heute gemeinsam diesen Beschluss fassen konnten“,
erklärt Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner, und betont: „Der Heizkostenzuschuss ist eine wichtige finanzielle Unterstützung in der Heizperiode 2021/22 und soll ein warmes Zuhause in der kalten Jahreszeit absichern.“
Jeden Euro drei Mal umdrehen
Kritik kommt von den Freiheitlichen: „Die Erhöhung des Heizkostenzuschusses um magere 10 Euro ist kein Erfolg, sondern eine sozialpolitische Bankrotterklärung der ÖVP-Landeshauptfrau Mikl-Leitner. Das ist eine Frotzelei aller sozial Bedürftigen in unserem Land, die bereits jetzt jeden Euro dreimal umdrehen müssen, damit sie über die Runden kommen“, so FPÖ Klubobmann Udo Landbauer. Er forderte die Verdopplung des ursprünglichen Betrages des Heizkostenzuschusses von 140 auf 280 Euro und er rechnet vor, dass die Hezperiode in der Regel von Oktober bis April dauert und man bei einer Erhöhung von gesamt 10 Euro pro Monat 1,40 Euro mehr bekommt.
Schnell und unbürokratisch
Der Heizkostenzuschuss kann von all jenen Personen beantragt werden, die ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben und die ein anrechenbares monatliches Haushaltseinkommen unter dem für die Gewährung einer Ausgleichszulage nach dem ASVG liegenden Richtsatz haben. Jene Personen, die Leistungen nach dem NÖ SAG beziehen, erhalten den Heizkostenzuschuss automatisch ausbezahlt.
„Wichtig ist, dass Bedürftige die finanzielle Unterstützung auch heuer wieder schnell und möglichst unbürokratisch erhalten. Die Anträge können deshalb ab sofort bis spätestens zum 30. März 2022 bei den Hauptwohnsitzgemeinden gestellt werden“,
erklären die beiden zuständigen Regierungsmitglieder Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister und Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig.
Anträge können spätestens bis zum 30. März 2022 bei den Hauptwohnsitzgemeinden gestellt werden.
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