NÖ Landesregierung
Neue Förderrichtlinie für Bahnübergänge beschlossen
- Hohe Förderbeträge sollen für die Sicherung und Auflassung von zahlreichen Bahnübergängen in NÖ kommen. Das beschloss die Landesregierung in der Sitzung am Dienstag.
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In einer Sitzung der niederösterreichischen Landesregierung am Dienstag, 8. April, wurde unter anderem eine neue Verordnung zur Förderung von Investitionen in Eisenbahnkreuzungen auf Gemeindestraßen festgelegt. Weitere Beschlüsse folgten.
NÖ. Auf die Initiative des LH-Stellvertreters und Verkehrslandesrat Udo Landbauer (FPÖ) hin bestimmte die niederösterreichische Landesregierung eine Förderrichtlinie für Bahnübergänge, die rückwirkend mit 1. Jänner in Kraft tritt. Diese besagt, dass im Bundesland bis 2034 mehr als 600 Eisenbahnkreuzungen kontrolliert und gesichert werden sollen. Knapp 250 Gabelungen sollen wiederum zur Gänze aufgelassen werden. Das geschehe im Zuge der Modernisierung der Regionalbahnen.
Neues Förderlimit
Im Zentrum dieser Verordnung stehe ganz klar die Sicherheit, wie Landbauer betont: "Jeder gesicherte Bahnübergang kann Leben retten." Um dieses Vorhaben weiterhin in die Tat umzusetzen, werden die Fördersätze an die realen Kosten sowie an die Inflation angepasst. Dabei gilt ein neuer Förderbeitrag von 40.000 für die Auflösung niveaugleicher Übergängen. Dieser soll ab 2026 jährlich um 3,7 Prozent angepasst und realisiert werden.
- Der Vorschlag kam von Udo Landbauer und trete rückwirkend am 1. Jänner 2025 in Kraft.
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Neu ist außerdem ein einheitliches Förderlimit. Die Gemeinden müssen ab sofort mindestens 20 Prozent der Investitionskosten übernehmen. Je nach Finanzkraft einer Gemeinde bleiben die Förderquoten von 40, 50 oder 60 Prozent jedoch bestehen. Das Ansuchen einer Förderung sollte vor der Fertigstellung der geplanten Sicherung der Kreuzungen erledigt werden. Dies sei über die Webseite der Regierung möglich.
Weitere Beschlüsse
Zudem wurde sich auf die Sanierung des archäologischen Kulturdepots in Asparn/Zaya geeinigt. Die Kosten belaufen sich auf 450.000 Euro. Ein weiterer Beschluss sieht eine finanzielle Stütze zur Behebung von Katastrophenschäden vor. Mehr als 80.000 Euro werden dafür pro Landesteil in die Hand genommen. Genehmigt wurden ebenfalls die Trockenbauarbeiten für das Landesklinikum Mauer.
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