Grüne NÖ
Warum der Rechnungshof den Flughafen Wien überprüfen sollte
Im Jahr 2016 plante der Rechnungshof eine Prüfung der Finanzen der Flughafen Wien AG (FHW AG) und ihrer Tochtergesellschaft. Die Flughafen Wien AG lehnte die Prüfung ab, da sie argumentierte, dass die Landesregierungen von Wien und Niederösterreich nicht mehr die Kontrolle über das Unternehmen haben. Dies wurde aufgrund von Änderungen in der Eigentümerstruktur im Jahr 2015 und 2016 festgestellt, als die Airport Group Europe S.à.r.l, die zu diesem Zeitpunkt 39,8 Prozent der Aktien besaß, Anteile erwarb.
NÖ. Der Verfassungsgerichtshof entschied zugunsten der FHW AG und lehnte die Prüfungskompetenz des Rechnungshofs ab dem 1. Juni 2017 ab. Seitdem kann der Rechnungshof die Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Flughafen Wien AG und ihrer Tochtergesellschaften nicht mehr überprüfen. Obwohl die Länder Wien und Niederösterreich jeweils 20 Prozent plus je 4 Aktien halten, können sie keinen beherrschenden Einfluss ausüben.
Flughäfen liegen im strategischen Interesse
Der Verfassungsgerichtshof legte fest, dass die Bestellung des Aufsichtsrats maßgeblich für die Frage der Beherrschung des Unternehmens ist. Die Hauptversammlung vom 31. Mai 2017 bestellte Vertreter der Stadt Wien, des Landes Niederösterreich, der Airport Group Europe S.à r.l. (für IFM), der Flughafen Wien Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung und des Streubesitzes in den Aufsichtsrat. Bundesminister Kocher betonte, dass die Bestellung von zwei Mitgliedern durch den IFM Fonds im Aufsichtsrat ausreicht, um sicherzustellen, dass der Fonds keinen beherrschenden Einfluss hat. Trotzdem stellt sich die Frage, wer das Unternehmen beherrscht, wenn weder der IFM Fonds noch die Gebietskörperschaften Wien und Niederösterreich einen beherrschenden Einfluss haben.
Kritische Infrastrukturen wie Flughäfen sind im strategischen und öffentlichen Interesse. Angesichts der Beteiligung der öffentlichen Hand an der Flughafen Wien AG von 40 Prozent sollte der Rechnungshof das Unternehmen überprüfen können, insbesondere da frühere Prüfungen Unregelmäßigkeiten aufdeckten.
“Eine solche kritische Infrastruktur, wie ein Flughafen, liegt im strategischen Interesse des Staates sowie im öffentlichen Interesse. Bei einer Beteiligung der öffentlichen Hand in der Höhe der beiden Bundesländer, sollte kein Zweifel bestehen, dass eine Prüfzuständigkeit des Rechnungshofes gegeben ist. Die Beteiligungsstruktur am Flughafen umfasst aktuell je 20 Prozent plus je 4 Aktien die Stadt Wien und das Land Niederösterreich sowie zehn Prozent die Mitarbeiter-Stiftung, die die Interessen der mehr als 4.500 Beschäftigten in Schwechat vertritt. Das zukünftige Bauprojekt Terminal 3 mit Kosten von 420 Mio. Euro steht kurz bevor und auch noch immer schwebt der Bau der dritten Piste über dem Flughafen. Nur mit einem entsprechenden Prüfauftrag des Rechnungshofes können wir Transparenz und Kontrolle garantieren“,
betont Grüne-Sprecherin Helga Krismer.
Neue Regelung gefordert
Die Bürgerinitiative Aviation Reset betont die Notwendigkeit einer klaren Regelung für die Prüfung öffentlicher Unternehmen. Der Rechnungshof unterstützt die Schaffung einer solchen Regelung, die unabhängig von anderen Umständen die Prüfzuständigkeit des Rechnungshofs festlegt.
Die geplante Investition von 420 Millionen Euro in den Ausbau des Terminals 3 macht die Kontrolle des Rechnungshofs umso wichtiger.
„Aktuell sind die Möglichkeiten des Rechnungshofes in Bezug auf den Flughafen eingeschränkt. Kontrolle und Transparenz sind die beste Prävention gegen Korruption und die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf, zu erfahren, was mit ihrem Steuergeld passiert. Die Rechnungshofberichte sind unsere wichtige Grundlage für die Arbeit im Parlament und der Flughafen Wien kann nur mit entsprechender Beherrschbarkeit und Kontrolle transparent arbeiten. Für den Flughafen Wien ist daher es überlebenswichtig, dass der Rechnungshof seine Kontrollfunktion wahrnehmen kann und gerade bei so hohen Investitionssummen braucht es die Nachschau des Rechnungshofes. Daher sollte der Rechnungshof ab einem Anteil von mindestens 25 Prozent öffentlicher Beteiligung an einem Unternehmen wie z.B. beim Flughafen diesen auch prüfen dürfen“,
so Nina Tomaselli, Abgeordnete zum Nationalrat.
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