Risiko steigt ab 60 Jahren
Schlaganfall: Jede Minute zählt

Bei etwa jedem fünften Schlaganfall tritt zuvor ein sogenanntes „Schlagerl“ auf. Dieser Vorbote ist daran zu erkennen, dass Sprechprobleme auftreten, die Betroffenen auf einem Auge nichts oder doppelt sehen oder ein Schwächegefühl in einer Körperhälfte wahrnehmen.  | Foto: lilagelb/panthermedia
2Bilder
  • Bei etwa jedem fünften Schlaganfall tritt zuvor ein sogenanntes „Schlagerl“ auf. Dieser Vorbote ist daran zu erkennen, dass Sprechprobleme auftreten, die Betroffenen auf einem Auge nichts oder doppelt sehen oder ein Schwächegefühl in einer Körperhälfte wahrnehmen.
  • Foto: lilagelb/panthermedia
  • hochgeladen von Marlene Mülleder

OÖ. Statistisch gesehen erleidet in Österreich etwa alle sechs Minuten jemand einen Schlaganfall. Das Risiko steigt mit zunehmendem Alter. Etwa 80 Prozent der Betroffenen sind älter als 60 Jahre, aber auch bei jungen Erwachsenen und selbst bei Kindern kann ein Schlaganfall vorkommen. Besteht die Vermutung, dass durch ein Blutgerinnsel die Durchblutung in Teilen des Gehirns gestört ist, zählt jede Minute: „In den ersten 4,5 Stunden kann ein solches Blutgerinnsel mit Medikamenten eventuell aufgelöst werden. Innerhalb der ersten 16 Stunden ist eventuell noch die Absaugung eines Blutgerinnsels über eine radiologische Katheterintervention in einem neurologischen Zentrum möglich. Darum muss bei der Rettungskette und auch dann im Krankenhaus alles Hand in Hand laufen. 
Nach der Einlieferung der Betroffenen, geht es in der Notfalltherapie zunächst darum, 
die Vitalfunktionen zu stabilisieren und das Gehirn vor weiteren Schäden zu bewahren“, erklärt Primar Thomas Bamberger, Leiter der Abteilung für Innere Medizin am Landeskrankenhaus Schärding und ergänzt: „Haben wir wirklich zeitnah zum Schlaganfall die Möglichkeit einzugreifen, können irreparable Hirnschäden häufig vermieden werden.“

Schlagerl als Vorbote

Obwohl der Schlaganfall, wie der Name schon sagt „anfallsartig“ auftritt und sich dann in einseitigen Lähmungserscheinungen sowie Taubheitsgefühlen, Sprach-, Seh- oder Schluckstörungen, Schwindel, Verwirrtheit oder Bewusstseinsstörungen äußern kann, gibt es im Vorfeld häufig Warnzeichen: „Bei etwa jedem fünften Schlaganfall tritt zuvor ein sogenanntes „Schlagerl“ auf. Dieser Vorbote ist daran zu erkennen, dass Sprechprobleme auftreten, die Betroffenen auf einem Auge nichts oder doppelt sehen oder ein Schwächegefühl in einer Körperhälfte wahrnehmen. Selbst wenn diese Störungen nach kurzer Zeit wieder verschwinden, sollte unverzüglich ein Arzt oder besser noch die Rettung verständigt werden. Unbehandelt erhöht sich das Risiko in den darauffolgenden fünf Jahren einen Schlaganfall zu erleiden, um 25 Prozent“, sagt der Mediziner.

Verdacht auf Schlaganfall – was kann ich tun?

Haben Angehörige den Verdacht, dass ihr Gegenüber gerade einen Schlaganfall erleidet, können einfache Aufgaben die Vermutung untermauern: „Bitten sie die Person zu lächeln und gleichzeitig die Arme mit Handflächen nach oben zu heben sowie einen einfachen Satz nachzusprechen. Wenn die Person Probleme hat, eine oder alle diese Aufgaben auszuführen, wenn die Aussprache verwaschen ist, das Lächeln eher einer Grimasse gleicht oder die Arme nicht gehalten werden können, sollten sie einen Notarzt rufen. Jetzt zählt jede Minute und richtiges Handeln rettet Leben“, informiert Primar Bamberger.

Bei etwa jedem fünften Schlaganfall tritt zuvor ein sogenanntes „Schlagerl“ auf. Dieser Vorbote ist daran zu erkennen, dass Sprechprobleme auftreten, die Betroffenen auf einem Auge nichts oder doppelt sehen oder ein Schwächegefühl in einer Körperhälfte wahrnehmen.  | Foto: lilagelb/panthermedia
„Können Angehörige plötzlich nicht mehr Lächeln, ist die Aussprache verwaschen und bereitet das Hochheben der Arme mit den Handflächen nach oben Schwierigkeiten, rufen sie den Notarzt. Jetzt zählt jede Minute!“ (Primar Thomas Bamberger) | Foto: gespag
Anzeige
1:46
1:46

WKOÖ Maklertipp
Rechtsschutzversicherung: Sichern Sie Ihr Recht!

Eine Rechtsschutzversicherung schützt Sie vor den Folgen von vielen möglichen Konfliktfällen – vor allem finanziell.  Es gibt viele Gründe für einen Streit vor Gericht: Angenommen, Ihr Vermieter erhöht den Mietzins in ungerechtfertigter Weise, Ihr Hund läuft einem Biker vor das Rad, Ihnen wird nach einem Verkehrsunfall das Schmerzensgeld verwehrt oder Ihr Arbeitgeber zahlt die Überstunden nicht. Von all diesen Fällen haben Sie schon gehört oder Sie haben sogar schon selbst eine solche oder eine...

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

UP TO DATE BLEIBEN

Aktuelle Nachrichten aus Oberösterreich auf MeinBezirk.at/Oberösterreich

Neuigkeiten aus deinem Bezirk als Push-Nachricht direkt aufs Handy

BezirksRundSchau auf Facebook: MeinBezirk.at/Oberösterreich - BezirksRundSchau

BezirksRundSchau auf Instagram: @bezirksrundschau.meinbezirk.at

ePaper jetzt gleich digital durchblättern

Storys aus deinem Bezirk und coole Gewinnspiele im wöchentlichen MeinBezirk.at-Newsletter


Du willst eigene Beiträge veröffentlichen?

Werde Regionaut!

Jetzt registrieren

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.