Sechsstelliger Schaden
Betrug: Ehemaliger Pfarrer und sein Schützling verurteilt
Weil sie sich von Bekannten unter falschen Vorwänden große Geldsummen ausgeliehen haben, standen gestern ein emeritierter Pfarrer und sein ehemaliger Schüler wegen Betrugs vor dem Landesgericht Linz.
OÖ. Für mehrere Hunderttausend Euro Schaden mussten sich zwei Männer am Montag vor Gericht verantworten – ein ehemaliger Priester und sein früherer Schüler (52). Der Priester hatte sich von Freunden und Bekannten insgesamt rund 450.000 Euro ausgeborgt, um seinem früheren Schützling aus einer vermeintlichen finanziellen Notlage zu helfen. Der vorbestrafte 52-Jährige gaukelte dem Geistlichen vor, ein großes Anwesen geerbt zu haben und die Schulden bald zurückzahlen zu können. Tatsächlich verspielte der Mann das geborgte Geld. Der Schwindel flog auf, als sich eine Gläubigerin des Priesters an die Polizei wandte. – hier gehts zum Bericht.
Priester mit "Helfer-Syndrom"
Der Pfarrer, der aufgrund der Anklage voriges Jahr in den Ruhestand geschickt wurde, bekannte sich vor Gericht laut ORF.at als "nicht schuldig". Er habe nicht daran gezweifelt, dass ihm sein ehemaliger Schüler das Geld zurückgeben würde. Der Anwalt des Priesters betonte, dass ein Psychiater seinem Klienten eine zwanghafte Persönlichkeitsstörung attestiert habe. Es war nicht das erste Mal gewesen, dass der Geistliche auf eine vermeintliche Notlage eines Bekannten hereingefallen war. Das Gericht verurteilte den Ex-Pfarrer zu einer bedingten Strafe von neun Monaten.
52-Jähriger wegen schweren Betrugs verurteilt
Der einschlägig vorbestrafte 52-Jährige bekannte sich vor Gericht "schuldig" – er wolle "reinen Tisch machen". Der Mann hatte nicht nur den Priester manipuliert, sondern sich selbst ebenfalls hohe Geldsummen von Bekannten ausgeborgt. Die Anklage bezifferte diesen Betrag anfangs mit rund 300.000 Euro, die tatsächliche Summe ließ sich aber nicht eruieren. In St. Pölten war der Mann bereits früher wegen Betrugs verurteilt worden. Das Landesgericht Linz brummte ihm nun wegen schweren und gewerbsmäßigen Betrugs eine Zusatzstrafe von zwei Jahren auf.
Geld für Geschädigte
Sowohl der 52-Jährige als auch der Priester wurden vom Gericht dazu verpflichtet, hohe Summen an die Geschädigten zurückzuzahlen – der Pfarrer 50.000 Euro, der 52-Jährige mehr als 270.000 Euro, beide gemeinsam weitere 28.300 Euro. Ein Teil der verursachten Schulden wurde bereits vor der Verhandlung beglichen. Die Urteile sind rechtskräftig.
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