Veranstaltungsabsagen
Diese Rechte haben Betroffene

Bis Anfang April dürfen Indoor-Veranstaltung mit über 100 Teilnehmern und Outdoor-Veranstaltungen mit über 500 Teilnehmern nicht stattfinden. | Foto: kris/panthermedia
  • Bis Anfang April dürfen Indoor-Veranstaltung mit über 100 Teilnehmern und Outdoor-Veranstaltungen mit über 500 Teilnehmern nicht stattfinden.
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OÖ. Zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus hat die Bundesregierung beschlossenen, dass Outdoor-Veranstaltungen mit über 500 Teilnehmern und Indoor-Veranstaltungen mit über 100 Teilnehmern bis Anfang April abgesagt werden.

Den Ticketpreis zurückfordern

Wer von einer Absage betroffen ist, hat das Recht, den bereits bezahlten Ticketpreis zurückzufordern. Eine Verschiebung der Veranstaltung auf einen anderen Termin müssen Konsumenten nicht akzeptieren. Darüber hinausgehende Schäden wie zum Beispiel Anreise- oder Hotelkosten muss der Veranstalter allerdings nicht ersetzen, da ihn an der Absage kein Verschulden trifft.

Tipp der AK-Konsumentenschützer

Nehmen Sie am besten schriftlich mit dem Veranstalter Kontakt auf und fordern Sie den Ticketpreis zurück. Einen Musterbrief dazu finden Sie unter
ooe.konsumentenschutz.at

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