Maßnahmen-Comeback
Maskenpflicht zurück aber 3G-Möglichkeit für Nachtgastro

- Die Maskenpflicht in Innenräumen ist zurück. In privaten Räumen gilt sie allerdings nicht. Für die Nachgastronomie und gewisse Veranstaltungen gibt es Ausnahmen.
- Foto: Andrey Popov/panthermedia
- hochgeladen von Ingo Till
Eigentlich hätten ja bereits ab Mittwoch wieder verschärfte Corona-Maßnahmen gelten sollen, die Verhandlungen haben sich aber gezogen. Jetzt soll die Verordnung allerdings fertig sein und in Kürze veröffentlicht werden. Hier die wichtigsten Inhalte.
Ö. Die Maskenpflicht in (fast) allen geschlossenen Räumen ist zurück. Für die Nachtgastronomie und bei Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen und zugwiesenen Sitzplätzen gibt es alternativ die Möglichkeit, statt der Maskenpflicht mit 3G-Kontrollen zu arbeiten. Auch die gewohnte Ausnahme bei der Konsumation am Sitzplatz in Lokalen ist wieder vorgesehen.
Neue Quarantäne-Regeln
Die Neuerungen bei der Quarantäne dürften vor allem jene mit leichten oder asymptomatischen Corona-Verläufen betreffen. So gibt es nun die Möglichkeit, nach fünf Tagen Quarantäne und zwei Tagen Symptomfreiheit ganz ohne Test wieder nach draußen zu gehen – allerdings mit einer sogenannten „Verkehrsbeschränkung“ die einige Punkte regelt. Demach dürften betroffene Personen etwa bei Kontakt mit anderen Menschen zum Maske Tragen verpflichtet sein und müssten Gesundheitseinrichtungen, Gastronomie, Fitnessclubs und Großveranstaltungen fern bleiben.
Gültig bis 16. April
Die aktuelle Verordnung soll noch vor Mitternacht veröffentlicht werden, dann unmittelbar mit Donnerstag in Kraft treten und schließlich am 16. April wieder Geschichte sein.
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