Ab 1. Februar
OÖ. Heizkostenzuschuss – Antrag digital möglich
Erstmals kann der oö. Landesheizkostenzuschuss vollständig digital auf der Website des Landes OÖ beantragt werden und nicht wie bisher persönlich am Gemeindeamt. Ältere und weniger computeraffine Personen können den Zuschuss weiterhin auf ihrem Gemeindeamt bzw. Magistrat beantragen, heißt es vom Land OÖ in einer Presseaussendung.
OÖ. „Auf Oberösterreich ist Verlass, denn wir leisten mit dem Landesheizkostenzuschuss einen aktiven Beitrag zur Unterstützung von einkommensschwächeren Familien und Haushalten in der kalten Jahreszeit“, so Landeshauptmann Thomas Stelzerund Sozial-Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer (beide ÖVP).
Rasche und einfache Beantragung ab 1. Februar
Bei der digitalen Beantragung wird auf die Erfahrungen des Oö. Wohn- und Energiekostenbonus des vergangenen Jahres zurückgegriffen. Es muss lediglich das Online-Formular ausgefüllt werden, es sind keine Unterlagen notwendig. Die Abfrage von Haushaltseinkommen und Kontrolle der Wohnadresse sowie Anzahl der Personen im Aushalt erfolgt automatisch durch eine Verknüpfung mit der Transparenzdatenbank und dem Zentralen Melderegister.
Weitere Informationen
Auszahlungshöhe: 200 Euro
Antragszeitraum: 1. Februar – 31. März 2024
Online-Antrag auf: ooe.gv.at
Einkommensgrenzen (Jahresbruttoeinkommen 2022)
Ein-Personen-Haushalt: 17.700 Jahresbrutto
Mehr-Personen-Haushalt: 25.000 Jahresbrutto
Durch eine umfassende Härtefallregelung wird sichergestellt, dass jene Haushalte, die auf Grund des Einkommens 2023, nicht aber auf Grund des Einkommens 2022 bezugsberechtigt sind, den Zuschuss trotzdem erhalten, informiert das Land OÖ.
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