Neuer Bonus
200 Euro Schulstarthilfe für oberösterreichische Familien

Landeshauptmann Thomas Stelzer und Sozial-Landesrat Wolfgang Hattmansdorfer. | Foto: Land OÖ
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Zu Schulbeginn gibt es eine weitere Unterstützung des Landes OÖ. Die Landesregierung beschließt 200 Euro Schulstartunterstützung und hilft damit besonders Familien mit Kindern. Der Antrag ist mit dem Wohn- und Energiekostenbonus verbunden und endet Ende Juli. 

OÖ. Ab August wird 47.000 Familien mit rund 85.000 Kindern eine zusätzliche Schulstartunterstützung ausbezahlt. Die Landesregierung hat  diese Maßnahme von 200 Euro je Kind (bis max. 800 Euro) beschlossen.

Auch die bisherige Unterstützung durch den Oö. Wohn- und Energiekostenbonus wurde von den Oberösterreichern zahlreich in Anspruch genommen. Über 140.000 Anträge wurden mittlerweile ausbezahlt. Die Antragsfrist für den Oö. Wohn- und Energiekostenbonus sowie die damit verbundene zusätzliche Schulstartunterstützung für Kinder endet am 31. Juli 2023.

„Die Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher können auf uns zählen, besonders Familien spüren in den Ferien und zu Schulstart die gestiegenen Preise. Der Oö. Wohn- und Energiekostenbonus leistet bereits eine wichtige Unterstützung für einkommensschwache Menschen. Den damit unterstützten Familien werden wir ab August nun nochmals unter die Arme greifen.“
Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer

Schulstartunterstützung mit Energiekostenbonus

Bislang haben über 47.500 Familien mit rund 85.000 Kindern den Oö. Wohn- und Energiekostenbonus beantragt. Ihnen werden ab August automatisch 200 Euro je Kind Schulstartunterstützung in zwei Raten (zu je 100 Euro) überwiesen. Ein eigener Antrag ist nicht notwendig, die Auszahlung erfolgt automatisch, wenn der Oö. Wohn- und Energiekostenbonus bereits beantragt und positiv erledigt wurde.

„Ab August helfen wir speziell Familien und Alleinerziehenden mit Kindern. Besonders die Ferien- und Schulstartzeit ist für Familien mit zusätzlichen Kosten verbunden. Hier wollen wir mit zusätzlich 200 Euro je Kind treffsicher und verlässlich unterstützen.“
Sozial-Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer

Einkommensgrenze (Bruttojahreseinkommen 2022, ohne Familienbeilhilfe oder sonst. Sozialleistungen):
EUR 27.000,- für Ein-Personen-Haushalte (ca. EUR 1.500,- Monatsnetto)
EUR 65.000,- für Mehr-Personen-Haushalte (ca. EUR 2.859,- Monatsnetto)

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