Neuer Schwung für OÖ
35 Millionen für Oberösterreichs Gemeinden
Die beiden Gemeindereferenten Landesrätin Michaela Langer-Weninger und Landesrat Michael Linder haben 35 Millionen Euro für Oberösterreichs Gemeinden budgetiert. Dabei setzen sie drei Schwerpunkte: Die Gemeindehaushalte sollen unterstützt, regionale Investitionen angekurbelt und kommunale Projekte umgesetzt werden.
OÖ. Mit der Abgangsdeckung werden Fehlbeträge, die in den beiden Pandemie-Jahren 2021 und 2022 durch das Aussetzen des Härteausgleichs entstanden sind, mittels einer Sonderzahlung von insgesamt 9,42 Millionen Euro ausgeglichen. 54 Gemeinden wird damit rückwirkend der Haushaltsausgleich ermöglicht.
„Solide Gemeinde-Haushalte sind von entscheidender Bedeutung, das sie die Grundlage für ein stabiles und sichere Leben für die Bürgerinnen und Bürger schaffen,“ erklären die Gemeinde-Landesräte Langer-Weninger und Lindner.
25 Millionen Euro Sonderbedarf
Durch das Aussetzen des Härteausgleichsfonds konnten die Gemeinden nichts für kommunale Projekte ansparen. Mit insgesamt 25 Mio. Euro werden nun 435 oö. Gemeinden und die drei Statutarstädte Linz, Wels Steyr unterstützt. Für die Berechnung werden Einwohnerzahl und Finanzkraft herangezogen. Die Mindestzahlung beträgt 35.000 Euro. 2,5 Millionen Euro gehen an die Statutarstädte.
Vorziehen von Bedarfszuweisungsmittel
Eine weitere Maßnahme des Oö. Gemeindepakets ist die Möglichkeit bereits zugesagte Bedarfszuweisungsmittel vorzuziehen. Voraussetzung für eine sofortige Ausbezahlung ist, dass die Endabrechnung des konkreten Bauvorhabens der Gemeinde bereits geprüft wurde.
„Viele Gemeinden geht es nun wie privaten Häuslbauern. Hohe Zinsen bei der Aufnahme von Krediten zur Finanzierung von wichtigen Bauprojekten bereiten ihnen Kopfzerbrechen. Gerade kommunale Bauprojekte, die die Infrastruktur, Bildung- und Sozial Einrichtungen in den Gemeinden stärken, sind jedoch unerlässlich und können nicht aufgeschoben werden“, so Langer-Weninger.
Novellierung der Gemeindefinanzierung
Die neue Gemeindefinanzierung fußt auf vier Fonds, von denen einer der Härteausgleichsfonds ist, der mindestens zehn Millionen Euro pro Jahr umfasst. Die Höhe richtet sich nach der allgemeinen Haushaltssituation der oö. Gemeinde. Im Zuge des Gemeindepakets 2023 werden nun Adaptierungen an den Kriterien des Härteausgleichs vorgenommen. Im Konkreten werden künftig etwa die durchschnittlichen Abgänge von Eltern-Kind-Zentren und Jugendzentren sowie Privatschulbeiträge werden nicht mehr den freiwilligen Ausgaben hinzugerechnet. Zusätzlich werden die Ausgaben von Gemeinschaftsräumen beim Betreuten Wohnen ausgenommen.
Außerdem wird die Höhe der maximalen Anerkennungskosten für freiwillige Ausgaben der Gemeinden um 0,5 Prozentpunkte erhöht. Hier gibt es eine Staffelung nach Höhe: bis 100.000 Euro 2,5 % (bisher 2 %), 100.000 bis 200.000 Euro 2 % (bisher 1,5 %) und über 200.000 euro 1,5 % (bisher 1 %)
„Mit diesem Spielraum wird es den Gemeinden ermöglicht kommunale Finanzmittel in anderen Bereichen einzusetzen, etwa um örtliche Vereine zu unterstützen oder das Ehrenamt zu fördern“, sagen die Gemeindereferenten.
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