Corona-Krise in OÖ
Gesundheitsministerium: Private Treffen waren „natürlich“ nicht verboten

Eine Sprecherin von Gesundheitsminister Rudi Anschober (Grüne) stellte am 27. April klar: "Private Treffen waren nie verboten". | Foto: BKA
  • Eine Sprecherin von Gesundheitsminister Rudi Anschober (Grüne) stellte am 27. April klar: "Private Treffen waren nie verboten".
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  • hochgeladen von Thomas Kramesberger

OÖ/Ö. Unmut, Unverständnis und Ratlosigkeit: So lässt sich die Stimmungslage vieler Österreicher zusammenfassen, nachdem es heute eine Klarstellung zur Rechtmäßigkeit von privaten Treffen gab. Eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums bestätigte am 27. April gegenüber der APA (Austria Presse Agentur), dass private Treffen – trotz Ausgangsbeschränkungen – „natürlich“ nicht verboten waren.

Ein mögliches Verbot war auf der Homepage des Gesundheitsministeriums nicht eindeutig definiert worden. Allerdings war dort bis heute Vormittag ein unklarer Passus zu finden, der ein Besuchsverbot von Freunden und Familie zumindest nahe gelegt hatte. Auf die Frage, wann Besuche bei Freuden oder Familienmitgliedern wieder erlaubt seien, stand dort zu lesen: „Die Ausgangsbeschränkungen wurden bis Ende April verlängert. Am Ende des Monats erfolgt eine Evaluierung.“

"Privater Bereich nicht umfasst"

Nun erklärt das Gesundheitsministerium, dass sich die Verkehrsbeschränkungen ausschließlich auf öffentliche Orte bezogen hätten – der private Bereich sei davon nicht betroffen gewesen. Dementsprechend gibt es seit 27. April auf der Homepage des Gesundheitsministeriums auf oben genannte Frage eine neue, eindeutige Antwort: „Die genannten Verkehrsbeschränkungen beziehen sich auf das Betreten öffentlicher Orte (...). Der private Bereich ist davon nicht umfasst. Es wird allerdings wie bisher empfohlen, soziale Kontakte zu reduzieren und damit ein neuerliches Ansteigen der Infektionszahlen zu verhindern“.

Ohnehin ein rechtlicher Graubereich

Allerdings waren private Treffen aufgrund der geltenden Ausgangsbeschränkungen ohnehin schwer umsetzbar. Der Grund: Während der Ausgangsbeschränkungen ist es nur aufgrund von fünf Ausnahmen (Arbeiten, Einkaufen, Personen helfen, Gefahr im Verzug, Sport/Spazieren) erlaubt das Haus oder die Wohnung zu verlassen – somit wird es schwierig, ein privates Treffen daraus zu argumentieren.

Neue Regelung ab Anfang Mai

Spätestens mit Anfang Mai ist der Spuk mit den Ausgangsbeschränkungen wahrscheinlich vorbei. Bereits am 28. April wird die Regierung informieren, wie es dann mit den Kontaktbeschränkungen weiter geht. Und eines gilt schon jetzt als fix: Ab nächstem Monat wird man wieder ganz offiziell Familien und Freunde besuchen dürfen, ohne detaillierte Erklärungen auf der Homepage des Gesundheitsministeriums nachlesen zu müssen. Nur eines ist auch im Mai noch angebracht: Abstand halten, so oft es geht.

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