180 und/oder 270 Tage
Grüner Pass ändert mit 1. Februar Gültigkeit
Per 1. Februar 2022 ändert sich die Gültigkeitsdauer der Impfnachweise: Die erste Impfserie (zwei Impfungen oder Genesung + eine Impfung) ist künftig nur noch 180 Tage (6 Monate), das Impfzertifikat der Booster-Impfung (3 Impfungen oder Genesung + 2 Impfungen) weiterhin 270 Tage (9 Monate) gültig.
OÖ. Die Mindestdauer von 120 Tagen zwischen der zweiten und der dritten Dosis wurde vom Bund per Verordnung festgelegt und fachlich auch vom Nationalen Impfgremium empfohlen. Die Impfzertifikate werden anhand der Einträge in den e-Impfpass gemäß der Vorgaben automatisch generiert und können von den Gesundheitsbehörden nicht mehr verändert werden. Die Änderung der Gültigkeitsdauer der Impfnachweise bzw. der Impfzertifikate betrifft nur die Anwendung für den Grünen Pass. Für die Einreise nach Österreich sind andere Nachweise der Schutzimpfungen weiterhin 270 Tage gültig.
„Gerade die Booster-Impfung erweist sich als äußerst wirksam gegen schwere Verläufe, weshalb dadurch auch unsere Spitäler entlastet werden. Daher sind jene Personen, deren Impfnachweis im behördlich anerkannten Impfpass, auf den Impf-Kärtchen oder dem e-Impfpass nun ausläuft, dazu eingeladen, auch weiterhin das kostenlose Impfangebot in Anspruch zu nehmen“, sagt Gesundheitslandesrätin Christine Haberlander (ÖVp).
Derzeit ist bei annähernd 70.000 Oberösterreichern die dritte Impfung fällig, während bei knapp 5.000 Personen die Vollimmunisierung bereits abgelaufen ist.
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