In Oberösterreich
Wird das Jugendschutzgesetz zum Zankapfel?

Wie lange sollen Oberösterreichs Jugendliche in Zukunft fortgehen dürfen? Am Bild: Szenen aus der Linzer Halloween-Nacht. | Foto: fotokerschi.at
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Das Jugendschutzgesetz in Oberösterreich läuft im nächsten Jahr aus. Grund dafür ist eine Sunset-Klausel, die ein „Ablaufdatum“ für bestimmte Gesetze vorsieht. Genau der Jugendschutz, der in allen anderen acht Bundesländern gleich geregelt wird, könnte nun in Oberösterreich zum politischen Zankapfel werden.

OÖ. Der Grund: In OÖ dürfen Jugendliche bis zum 14. Lebensjahr derzeit bis 22 Uhr fortgehen. Zwischen 14. und 16. Lebensjahr ist das Weggehen bis Mitternacht erlaubt. In den anderen Bundesländern liegen die Ausgehzeiten bei 23 Uhr (bis 14) bzw. 1 Uhr Früh (14- bis 16-Jährige). Oberösterreich ist also das einzige Bundesland, das sich einer österreichweit einheitlichen Angleichung der Ausgehzeiten verschließt. Und geht es nach der FPÖ, soll das auch so bleiben.
Oberösterreich sei vielmehr Vorbild für die anderen Bundesländer, heißt es von den Freiheitlichen. „Verantwortungsbewusste Eltern kämen nie auf die Idee, ihre 14 Jahre alte Tochter oder ihren Sohn unbegleitet bis ein Uhr nachts beispielsweise in die Linzer Altstadt oder zum Linzer Hauptbahnhof gehen zu lassen. Aber genau das soll nun beschlossen werden. Eine derartige Regelung wäre ein falsches Signal aus der Politik für besorgte Eltern“, sagt FP-Landeschef Manfred Haimbuchner. Als aktuellen Beweis seines Arguments sieht Haimbuchner die Halloween-Ausschreitungen, die vor Kurzem die Landeshauptstadt in Atem hielten.

Neo-Landesrat Linder (SPÖ): "Angleichung ist überfällig"

Der zuständige Neo-Landesrat Michael Lindner (SPÖ) will das Thema "sensibel" angehen, offene Fragen von Jugendlichen und Eltern sollen im Vorfeld geklärt werden. Aber: "Gerade in den Grenzregionen ist es nur schwer nachvollziehbar, dass in Oberösterreich andere Regelungen gelten. Auch Experten sind sich einig: Die Angleichung der Ausgehzeiten ist wichtig und längst überfällig. Eltern können natürlich auch in Zukunft die Ausgehzeiten ihrer Kinder enger festlegen – daran wird sich durch die Regelung nichts ändern", so Lindner.

Innerhalb der ÖVP verläuft die Interessenslage quer durch die Partei. Die Jugendorganisation JVP bezeichnet die derzeitige Regelung als "grundsätzlich nicht optimal“. Die Altvorderen in der Partei brauchen aber einen gemeinsamen Nenner mit dem Koalitionspartner FPÖ: „Die Gespräche über das Jugendschutzgesetz laufen derzeit noch. Als Volkspartei steht für uns das Wohl der Kinder und Jugendlichen im Fokus. Ich bin optimistisch, dass es schon bald eine gute Lösung geben wird, die Kinder und Jugendliche vor Gefahren schützt und ihnen gleichzeitig die größtmögliche Freiheit einräumt“, so OÖVP-Klubobmann Christian Dörfel.

Beschluss im Herbst 2023 geplant

Zeit bleibt aber ohnehin noch ein bisschen: Am 10. Oktober tagt zum ersten Mal die Oö. Jugendschutzkommission, daran anschließend soll ein „umfassender Beteiligungsprozess“ starten. Ein erster Gesetzesentwurf dürfte bis Ende des Jahres am Tisch liegen. Mit einem Beschluss des neuen Jugendschutzgesetzes wird im Herbst 2023 gerechnet.

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