Auf Autobahnen
Ab 1. Februar 2023 nur mehr purpurne Vignette gültig

Wer ohne gültige Vignette erwischt wird, hat in Österreich eine "Ersatzmautzahlung" zu
leisten. Für einspurige Fahrzeuge beträgt diese 65 Euro, für mehrspurige 120 Euro.  | Foto: ARBÖ/ASFINAG
  • Wer ohne gültige Vignette erwischt wird, hat in Österreich eine "Ersatzmautzahlung" zu
    leisten. Für einspurige Fahrzeuge beträgt diese 65 Euro, für mehrspurige 120 Euro.
  • Foto: ARBÖ/ASFINAG
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Ab 1. Februar gelten nur noch die digitale Vignette oder die Klebevignette in der Farbe Purpur für das Jahr 2023 auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen.

Ö/OÖ. Am 31. Jänner 2023 läuft die Jahresvignette für das Jahr 2022 endgültig aus. Ab morgen muss daher auf Autos, Motorrädern und leichten Wohnmobilen die neue Vignette angebracht oder die digitale Vignette gekauft und auch gültig sein. Der Tarif für die Jahresvignette beträgt 96,40 Euro (Pkw) beziehungsweise 38,20 Euro (Motorräder). Auch sind 10-Tages- und 2-Monatsvignetten erhältlich.

Bei der digitalen Vignette muss die Bestellbestätigung, auf der unter anderem das Kennzeichen angeführt ist, bis zum Ende des Verwendungszeitraums aufbewahrt werden, Mitführpflicht im Kraftfahrzeug besteht allerdings nicht.

Beleg der Vignette aufbewahren

Ebenso verhält es sich mit dem Kaufnachweis der Klebevignette: Der Nachweis sollte unbedingt aufbewahrt werden. Im Fall eines Totalschadens oder bei Bruch der Windschutzscheibe dient er als Beleg, mit dem eine Ersatzvignette beantragt werden kann. Aufgeklebt werden muss die Vignette am linken Windschutzscheibenrand oder hinter dem Rückspiegel. Der ARBÖ empfiehlt heimischen Lenkern, nicht mehr als zwei Vignetten auf der Windschutzscheibe zu haben – solange die Sicht aber nicht behindert wird, gibt es keine Beschränkung der Anzahl.

Wer ohne gültige Vignette erwischt wird, hat in Österreich eine Ersatzmautzahlung zu leisten. Für einspurige Fahrzeuge beträgt diese 65 Euro, für mehrspurige 120 Euro. Die neue Vignette ist bis 31. Jänner 2024 gültig.

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