Homeoffice
Arbeitsplatz zu Hause leichter absetzbar

Heute gibt es vor allem offene Wohnbereiche, die auch beruflich genutzt werden. Die neue Regelung macht nun ein Absetzbarkeit möglich.  | Foto: anabgd/panthermedia
  • Heute gibt es vor allem offene Wohnbereiche, die auch beruflich genutzt werden. Die neue Regelung macht nun ein Absetzbarkeit möglich.
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  • hochgeladen von Marlene Mülleder

Die Wirtschaftskammer Oberösterreich (WKOÖ) begrüßt die, im Ministerrat beschlossene, neue Regelung für eine leichter Absetzbarkeit des Arbeitsplatzes zu Hause.

OÖ. Die bestehende Regelung zur steuerlichen Absetzung des Arbeitsbereichs (Arbeitszimmer) innerhalb einer Wohnung erfordert einen komplett getrennten Raum, der ausschließlich betrieblich genutzt wird. Das ist nicht mehr zeitgemäß und realitätsnah. Die Wohn- und Arbeitssituation hat sich in den letzten Jahren deutlich verändert. Heute gibt es vor allem offene Wohnbereiche, die auch beruflich genutzt werden. Daher kann der eigene Arbeitsbereich heute nur noch schwer oder gar nicht abgesetzt werden. „Die leichtere steuerliche Absetzbarkeit war eine langjähige Forderung der Wirtschaft. Dass diese jetzt umgesetzt wird, ist ein wichtiger Schritt für Ein-Personen-Unternehmen und Jungunternehmer“, freut sich WKOÖ-Vizepräsidentin Margit Angerlehner.

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