Schüler & Studenten
Die Arbeit im Sommer

- Der Ferialjob, aber auch das Praktikum stellen meist ein Arbeitsverhältnis dar, das Volontariat hingegen ist keines.
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Ferialjob, Praktika und Volontariat, wo ist der Unterschied und was gilt es zu beachten.
OÖ. Die Sommerferien nähern sich in großen Schritten. Zahlreiche Schüler und Studenten nutzen diese für ein Praktikum, einen Ferialjob oder ihr Volontariat. Dabei gibt es einiges, worauf man achten muss damit man am Ende nicht enttäuscht ist.
Der Ferialjob
Grundsätzlich gelten für Ferialarbeiter dieselben Regeln wie für Angestellte. Die Arbeiterkammer OÖ (AK) rät, einen schriftlichen Arbeitsvertrag abzuschließen. In diesem werden die Tätigkeit, Dauer der Beschäftigung, Arbeitszeit sowie Bezahlung festgelegt. Das Gehalt richtet sich nach dem jeweiligen Kollektivvertrag; ist keiner vorhanden dann bildet das ortsübliche Entgelt den Mindestlohn. Weiters sollten die Arbeitszeiten mitgeschrieben werden, um am Dienstende die Arbeitszeitaufzeichnungen der Firma kontrollieren zu können. Auch ein Urlaubsanspruch besteht für jeden Ferialarbeiter. Anteilig je nach Beschäftigungsdauer, stehen pro gearbeitetem Monat zwei Urlaubstage zu. Wer die freien Tage nicht konsumiert, erhält stattdessen eine Urlaubsersatzleistung in Form von mehr Geld.
Das Praktikum
Auch für das Praktikum sollte man eine schriftliche Vereinbarung über die Tätigkeit, Dauer der Beschäftigung, Arbeitszeit sowie Bezahlung festlegen. Wichtig: Die Entlohnung sollte vor Dienstantritt geklärt sein, um nicht die Zeit des Praktikums voll zu arbeiten, am Ende aber nur mit einem „Taschengeld“ dafür bezahlt zu werden.
Das Pflichtpraktikum findet im Rahmen einer schulischen Ausbildung oder des Studiums statt. Meist handelt es sich um ein Arbeitsverhältnis, welches auf eine bestimmte Zeit geschlossen wird. Bei der Wahl des Pflichtpraktikums ist es von Bedeutung, dass dieses auch den Anforderungen der Schule gerecht wird.
Das Volontariat
Das Volontariat unterscheidet sich zum Ferialjob sowie dem Praktikum darin, dass es kein Arbeitsverhältnis darstellt. Es geht vor allem darum, fachbezogene Kenntnisse zu vermitteln. Hingegen besteht keine Verpflichtung dazu, Arbeitsleistung zu erbringen oder ein Anspruch auf ein Gehalt. Der Volontär ist somit auch an keine Arbeitszeiten gebunden.
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